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reverse charge Beispiel bitte

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    reverse charge Beispiel bitte

    Hallo liebe Comunity,

    man findet diverses über reverse charge in der Suchfunktion, bei manchen hat man den Eindruck dass sie schon etwas veraltet sind in der Aussage über Formular Zeilennummern.
    Deswegen würde ich mich freuen wenn ihr mir mit einem kleinen Beispiel helfen könntet für das aktuelle Elster Formular.
    Wir könnten einen Einkauf von mir als Vorlage nehmen: Ich habe ein Softwarepaket von Adobe aus Irland gekauft. Netto 359 Euro.
    Wo trage ich jetzt die Vorsteuer ein und wo kann ich sie wieder als Abzug eintragen.
    Vielen Dank

    #2
    AW: reverse charge Beispiel bitte

    Geht es dir um die Voranmeldung mit ElsterFormular?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: reverse charge Beispiel bitte

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Geht es dir um die Voranmeldung mit ElsterFormular?
      Ja, ganz genau

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        #4
        AW: reverse charge Beispiel bitte

        Dann verschiebe ich mal.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: reverse charge Beispiel bitte

          Zitat von Frika Beitrag anzeigen
          Wo trage ich jetzt die Vorsteuer ein und wo kann ich sie wieder als Abzug eintragen.
          Umgekehrt: Du musst den 13b-Umsatz eintragen, und kannst dann evtl. gleichzeitig Vorsteuern ziehen.

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            #6
            AW: reverse charge Beispiel bitte

            Wo trage ich jetzt die Vorsteuer ein und wo kann ich sie wieder als Abzug eintragen.
            Die Vorsteuer wird nur einmal eingetragen, du meinst richtig die Umsatzsteuer und die Vorsteuer. Der Umsatz muss im Übrigen auch extra angegeben werden!

            An den Zeilennummern und den Kennzahlen hat sich da seit 2015 nach meinem Wissen nichts mehr geändert. Du kannst also den neueren Suchergebnissen hier im Forum schon vertrauen.

            Schau einfach mal auf Seite 2 ab Zeile 48, was da für deinen Fall passt! Vorsteuer kann man allerdings nur geltend machen, wenn man auch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: reverse charge Beispiel bitte

              Aha, vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Beiträge. So richtig weiter bin ich jetzt aber leider nicht mit meinem konkreten Beispiel. (s.o.)
              Vielleicht sollten wir versuchen konkret die Einträge zu formulieren wie sie vorzunehmen sind.
              Ich weiss, es sind hier keine Steuerberatungen sondern lediglich Ausfüllhilfen, und ja ich bin vorsteuerabzugsberechtigt.
              Also für mein Verständnis würde ich jetzt die 359 Euro (aus meinem Beispiel, s.o.) bei den innergemeinschaftlichen Erwerben, Blatt 1, Zeile 33, Feld 89 den Betrag von 359 Euro eintragen.
              Aber wo kann ich den daraus resultierenden Steuerbetrag wieder rausziehen?
              Sicher auf Blatt 2 bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Aber bei welchem Feld? Von meinem Verständis her wäre ich beim Feld 67 gelandet. Aber da bin ich sehr unsicher.
              Was würdet ihr dazu meinen? (Immer bezogen auf das konkrete Beispiel).
              Vielen Dank und Grüße
              Zuletzt geändert von Frika; 29.12.2017, 12:29.

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                #8
                AW: reverse charge Beispiel bitte

                Ich habe ein Softwarepaket von Adobe aus Irland gekauft.
                Ich habe jetzt mal angenommen, dass das Paket als Download erworben und keine DVD versandt wurde!

                Feld 67 für die Vorsteuer würde ich für diesen Fall bejahen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: reverse charge Beispiel bitte

                  Zitat von Frika Beitrag anzeigen
                  .
                  Also für mein Verständnis würde ich jetzt die 359 Euro (aus meinem Beispiel, s.o.) bei den innergemeinschaftlichen Erwerben, Blatt 1, Zeile 33, Feld 89 den Betrag von 359 Euro eintragen.
                  Aber wo kann ich den daraus resultierenden Steuerbetrag wieder rausziehen?
                  Sicher auf Blatt 2 bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Aber bei welchem Feld? Von meinem Verständis her wäre ich beim Feld 67 gelandet. Aber da bin ich sehr unsicher.
                  Was würdet ihr dazu meinen? (Immer bezogen auf das konkrete Beispiel).
                  Vielen Dank und Grüße
                  Hallo Frika,

                  der Eintrag im Feld 89 innergemeinschaftlicher Erwerb würde konsequenterweise, dann einen Eintrag als Vorsteuer in Kennziffer 61 verlangen.
                  Da wir aber bei sonstigen Leistungen sind trägst du nichts in Kennziffer 89 ein sondern wie schon erwähnt Kennziffer 46 und 47, dann passt dazu die Kennziffer 67.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: reverse charge Beispiel bitte

                    Vielen Dank an Alle für ihr Bemühen meine UstVa helfen auszufüllen.
                    Abschließend jetzt noch die Aussage meines Steuerberaters. Die Ausgabe wird in diesem Fall bei 89 eingetragen und bei Feld 61 wieder rausgezogen.
                    Aber bitte, auch diese Aussage ist hier in diesem Rahmen ohne Gewähr und nicht als Beratung zu verstehen sondern lediglich als Hilfe zum Ausfüllen.

                    Viele Grüße
                    Zuletzt geändert von Frika; 08.01.2018, 15:21.

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                      #11
                      AW: reverse charge Beispiel bitte

                      Hallo Frika,

                      da habe ich so meine Zweifel an der Aussage deines Steuerberaters ->ein Eintrag im Feld 89 wird in Feld 61 mit dem Steuerbetrag rausgezogen nach deiner Formulierung.
                      Und sonstige Leistungen werden in Feld 46 und 47 erklärt und dann in Feld 67 rausgezogen.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: reverse charge Beispiel bitte

                        Wenn es sich um einen Softwaredownload gehandelt hat, sind die hier von uns genannten Kennziffern korrekt!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: reverse charge Beispiel bitte

                          Hallo,

                          .....und wenn es eine DVD wäre die versandt wurde dann gehört es zwar in das Feld 89 und würde aber in Feld 61 der Vorsteuerbetrag gehören und nicht in die 67.
                          Da beisst es sich also auch wieder mit der Aussage des Steuerberaters.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: reverse charge Beispiel bitte

                            Ja. ich bin ganz bei euch. Ihr habt Recht. Gegenstände aus Feld 89 werden in dem Feld 61 rausgezogen. Einträge aus §13b Feldern (46,52,73,78,84) kommen im Feld 67 zum Abzug.
                            Habe mich im vorhergegangenen Post vertippt und dann noch korrigiert. Leider nicht schnell genug.
                            Zum Thema Softwarehandel mit Adobe hier ein Link: http://www.cashbooster.de/steuerlich...ud-rechnungen/
                            Es scheint wirklich so, dass es richtig ist die Software (download) im Feld 46,47 einzutragen und bei 67 wieder abzuziehen.
                            Vielen Dank und Grüße

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                              #15
                              AW: reverse charge Beispiel bitte

                              Halli Frika,

                              es scheint nicht nur so......
                              Wenn ein Sachverhalt klar ist, dann reicht eigentlich zur Zuordnung die Beschriftung für die Zeilen bzw. noch die Eingabehilfe.

                              Tschüß

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