Können für alte Steuerjahre (zB.: ESt 2016) noch Erklärungen in komprimierter Form eingereicht werden oder MÜSSEN ab 01.01.2018 ALLE Steuererklärungen, die ein Lohnsteuerhilfeverein beim Finanzamt einreicht authentifiziert übermittelt werden?
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Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
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AW: Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigenKönnen für alte Steuerjahre (zB.: ESt 2016) noch Erklärungen in komprimierter Form eingereicht werden oder MÜSSEN ab 01.01.2018 ALLE Steuererklärungen, die ein Lohnsteuerhilfeverein beim Finanzamt einreicht authentifiziert übermittelt werden?
die Frage richtest du besser an inen Lohi-Verein.
Ist doch für dich nicht relevant oder willst du selbst einen Lohi-Verein gründen?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
die Frage richtest du besser an inen Lohi-Verein.
Ist doch für dich nicht relevant oder willst du selbst einen Lohi-Verein gründen?
Gruß FIGUL
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AW: Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigenIch arbeite für einen Lohi-Verein.
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AW: Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
Als Mitarbeiter eines LoHi sollte dir die richtige Antwort eigentlich dein Arbeitgeber liefern können.
Aber ich will mal nicht so sein und beantworte dir deine Frage:
Die Verpflichtung zur Abgabe von authentifizierten Erklärung betrifft alle ab dem 01.01.18 eingehenden Einkommensteuererklärungen unabhängig vom Veranlagungszeitraum.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Zertifizierte Übermittlung ab 01.01.2018 durch Lohnsteuerhilfeverein
Hallo
zur Ergänzung:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_416498.html
Auszug aus o.g. Link
Einkommensteuererklärungen
Bei den Einkommensteuererklärungen geht die Finanzverwaltung schrittweise vor. Zum 1.1.2018 entfällt die komprimierte Steuererklärung nur für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden. Eine Abgabe in Papierform ist dagegen weiterhin möglich, sofern keine Gewinneinkünfte vorliegen.
Nebenbei: Siehe Bemerkung Beamtenschweiß zum AG
Gruß FIGULGruß FIGUL
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