Hallo,
durch die Erfassung des Kindes wird die errechnete Steuererstattung geringer?
Das Kind ist im Dezember 2016 geboren. 0,5 Kinderfreibetrag, da unverheiratet.
Die Günstigerprüfung ergibt: Freibetrag ist günstiger. (3.624,- / 12 = 302,- im Vergleich zu 95,- Kindergeld).
Elster zieht 302,- vom zu versteuernden Einkommen ab, soweit so gut.
Die Günstigerprüfung AV-Beiträge ergibt: Der Ansatz als Sonderausgaben ist günstiger.
Aus dem zu versteuernden Einkommen wird die tarifliche Einkommensteuer ermittelt.
Zu dieser wird dann aber noch die Riesterzulage (454,-) und das Kindergeld (95,-) hinzugerechnet, womit die festzusetzende Einkommensteuer dann höher ist, als wenn das Kind gar nicht erfasst worden wäre.
Meine errechnete Steuererstattung ist dann geringer als zum Zeitpunkt wo das Kind gar nicht erfasst war.
Ist das so richtig und gewollt?
durch die Erfassung des Kindes wird die errechnete Steuererstattung geringer?
Das Kind ist im Dezember 2016 geboren. 0,5 Kinderfreibetrag, da unverheiratet.
Die Günstigerprüfung ergibt: Freibetrag ist günstiger. (3.624,- / 12 = 302,- im Vergleich zu 95,- Kindergeld).
Elster zieht 302,- vom zu versteuernden Einkommen ab, soweit so gut.
Die Günstigerprüfung AV-Beiträge ergibt: Der Ansatz als Sonderausgaben ist günstiger.
Aus dem zu versteuernden Einkommen wird die tarifliche Einkommensteuer ermittelt.
Zu dieser wird dann aber noch die Riesterzulage (454,-) und das Kindergeld (95,-) hinzugerechnet, womit die festzusetzende Einkommensteuer dann höher ist, als wenn das Kind gar nicht erfasst worden wäre.
Meine errechnete Steuererstattung ist dann geringer als zum Zeitpunkt wo das Kind gar nicht erfasst war.
Ist das so richtig und gewollt?
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