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Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

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    Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

    Hallo,

    durch die Erfassung des Kindes wird die errechnete Steuererstattung geringer?

    Das Kind ist im Dezember 2016 geboren. 0,5 Kinderfreibetrag, da unverheiratet.
    Die Günstigerprüfung ergibt: Freibetrag ist günstiger. (3.624,- / 12 = 302,- im Vergleich zu 95,- Kindergeld).
    Elster zieht 302,- vom zu versteuernden Einkommen ab, soweit so gut.

    Die Günstigerprüfung AV-Beiträge ergibt: Der Ansatz als Sonderausgaben ist günstiger.

    Aus dem zu versteuernden Einkommen wird die tarifliche Einkommensteuer ermittelt.
    Zu dieser wird dann aber noch die Riesterzulage (454,-) und das Kindergeld (95,-) hinzugerechnet, womit die festzusetzende Einkommensteuer dann höher ist, als wenn das Kind gar nicht erfasst worden wäre.

    Meine errechnete Steuererstattung ist dann geringer als zum Zeitpunkt wo das Kind gar nicht erfasst war.
    Ist das so richtig und gewollt?

    #2
    AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

    Hallo,

    ja.
    Hat dich dein Versicherungsverkäufer nicht darüber aufgeklärt?
    Hier findest du Infos:
    https://www.riesterrente-heute.de/gunstigerprufung/

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

      Wenn Du durch den Kinderfreibetrag 300 Euro weniger Steuern zurück bekommst dann musst Du das Kindergeld zurückzahlen. Du bekommst nämlich nicht beide Vorteile sondern nur den für Dich günstigeren. Analog bei Riester.

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        #4
        AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

        Ich muss zugeben, den Riestervertrag hab ich schon ne Ewigkeit.

        Hatte mich nur gewundert, dass durch Erfassung des Kindes, direkt die errechnete Steuererstattung weniger wird, obwohl man ja immer so pauschal sagt, mit Kind bekommt man mehr zurück.

        Scheint wohl daran zu liegen, dass ich bei 2.040,- jährlicher Einzahlung in den Vertrag (zzgl. Zulage) über die 2.100 komme und die natürlich günstiger sind.
        Bisher wurden dann immer nur meine 154,- Zulage zu der Einkommensteuer wieder aufgeschlagen und jetzt eben bei gleichbleibender Einzahlung in den Vertrag die vollen 454,- inkl. Kinderzulage, was sich dann natürlich negativer auf die Steuererstattung auswirkt, als vor dem Kind.

        Ist man eigentlich verpflichtet, die Anlage Kind mit abzugeben?

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          #5
          AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

          Hallo princemaxwell,
          es ist eigentlich recht einfach. Das Finanzamt ermittelt den Steuervorteil auf deinen eingezahlten Beitrag. Dann werden die Zulagen abgezogen. Bleibt da vom Steuervorteil etwas über, wird es erstattet. Ist der Steuervorteil niedriger, fährt man mit den Zulagen besser.

          Deshalb ist ein Riestervertrag eigentlich sehr interessant für den Single mit Steuerklasse 1, da der nur seine Eigenzulage abziehen muss und dann je nach Beitrag eine hohe Erstattung bekommt.

          Gruß

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            #6
            AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

            Ist die Anlage AV zur Kinderzulage richtig ausgefüllt?
            Die Kinderzulage steht nämlich im Regelfall bei Riester nur der Mutter zu. Im Übrigen muss für die Kinderzulage auch der Riestervertrag (Antrag auf Zulage) geändert werden, da es sonst zu Abweichungen beim Datenabgleich zwischen Zulagestelle und Finanzverwaltung kommt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

              Die Zulage steht dem Kindergeldberechtigten zu und das bin ich.
              Ich verstehe es so, das es steuerlich günstiger gewesen wäre, wenn meine Partnerin die Zulage erhalten hätte, da dort die Günstiger Prüfung aufgrund geringer Einzahlungen auf Zulage gekommen wäre.
              Dann wären mir nur 154,- Grundzulage in Abzug gebracht worden.
              Durchs Kind bin ich in dieser Konstellation also schlechter gestellt als ohne.

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                #8
                AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

                Zitat von princemaxwell Beitrag anzeigen
                Die Zulage steht dem Kindergeldberechtigten zu und das bin ich.
                Eltern haben normalerweise beide Anspruch auf Kindergeld. Es wird aber immer nur einem ausgezahlt. Warum hat in Deinem Fall die Mutter keinen Anspruch?

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                  #9
                  AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

                  Kurzer Literaturhinweis zum nachlesen:

                  § 64 EStG bezüglich der Zahlung des Kindergeldes und § 85 EStG wegen dem Anspruch auf Kinderzulage.

                  In der Praxis ist es nach meiner Erfahrung so, dass das Kindergeld vorrangig an die Kindesmutter ausgezahlt wird und diese damit auch den Anspruch auf die Kinderzulage hat.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Kurzer Literaturhinweis zum nachlesen:

                    § 64 EStG bezüglich der Zahlung des Kindergeldes und § 85 EStG wegen dem Anspruch auf Kinderzulage.

                    In der Praxis ist es nach meiner Erfahrung so, dass das Kindergeld vorrangig an die Kindesmutter ausgezahlt wird und diese damit auch den Anspruch auf die Kinderzulage hat.
                    Hallo,

                    und deswegen muss man explizit einen Antrag stellen bei der Zulagenstelle, dass die Kinderzulage dem Mann bzw. Vater zugeordnet wird.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

                      Das hat keinen besonderen Grund, warum ich das Kindergeld als Mann erhalte.
                      Damals haben wir den Antrag fürs Kindergeld ausgefüllt und mussten ein Konto angeben, wo das Geld hin soll. Da irgendwie kein Gemeinschaftskonto ging, haben wir meins genommen und so bin ich auch der Kindergeldberechtigte geworden und buche das Geld auf unser gemeinsames Konto um.

                      Da mir gesagt wurde, der Kindergeldberechtigte erhält auch die Riester-Kinderzulage, habe ich das damals als "Änderung zum Dauerzulagenantrag" beantragt und im Mai 2017 wurden mir dann auch 454,- Zulage gezahlt. Scheint also geklappt zu haben. Die Zustimmung der Ehefrau war für die Fondsgesellschaft obsolet, weil ich ja ledig war.

                      Da wir erst in 2017 geheiratet haben, musste die Steuererklärung 2016 noch getrennt erfolgen. Dabei ist mir jetzt halt aufgefallen, dass das mit dem Riester wohl ein Fehler war, da ich über den 2100,- liege und jetzt bei mir 454,- wieder aufgeschlagen werden auf die festzusetzende Einkommensteuer. Hätten wir damals die Frau als Zulagenempfängerin genommen, die aber weit unter den 2100,- liegt, wäre bei ihr die Günstigerprüfung zu Gunsten der Zulage ausgefallen. So wurden mir also jetzt durch die Günstigerprüfung die 300,- Zulage fürs Kind angerechnet, die sich dann negativ auf meine Erstattung auswirken. Ist ja nur für 2016 problematisch, weil wir 2017 ja gemeinsam veranlagt sind.

                      Habe ich das jetzt richtig verstanden und wiedergegeben?

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                        #12
                        AW: Fragen zu den Günstigerprüfungen (Kind, Riester)

                        Richtig wiedergegeben ja, verstanden nein :-)

                        Die Hinzurechnung der Zulagebeträge zur Einkommensteuer erfolgt ja nur, weil der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG zu einer steuerlichen Entlastung führt, welche höher ist als die Zulagen.

                        Das kannst du selber testen, in dem du in Elster Formular eine Probeberechnung ohne die Anlage AV machst. Deine Steuererstattung müsste dann um mehr als 454 € niedriger ausfallen.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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