Die vom Unternehmen bezahlte Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuerschuld eines Einzelunternehmers angerechnet. Seit 2008 erfolgt diese Anrechnung in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages des Unternehmens (mit der Gewerbesteuermesszahl multiplizierter Gewerbeertrag). Die Anrechnung ist maximal auf die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer begrenzt.
In 2009 wurde ich für 2008 zum ersten Mal für die Gewerbesteuer veranlagt, habe als in 2009
- für 2008 bezahlt
- für 2009 vorausgezahlt
Meine Frage:
wie und wo ist das in Elster einzutragen, so dass dies bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird?
In 2009 wurde ich für 2008 zum ersten Mal für die Gewerbesteuer veranlagt, habe als in 2009
- für 2008 bezahlt
- für 2009 vorausgezahlt
Meine Frage:
wie und wo ist das in Elster einzutragen, so dass dies bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird?
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