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Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

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    Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

    Hallo Zusammen

    Mache gerade mit ElsterFormular meine Steuererklärung für 2017. Bin Angestellter.

    habe letztes jahr zwei verschiedene "doppelte Haushaltsführung" wegene Auswärtstätigkeit. Dadurch habe ich nun zwei mal das Formular "Doppelte Haushaltsführung".

    Wo trage ich die Anzahl der Tage für An- und Abreise + Abwesenheit von 24 Stunden?

    Trage ich diese Tage jeweils direkt auf dem Formular "Doppelte Haushaltführung" zeile 81 + 82
    ODER
    auf dem Formular "Auswärtstätigkeit" in Zeile 53 + 54 als Gesamtsumme der zwei Auswärtstätigkeiten?
    Die Auswärtstätigkeit war insgesamt unter 3 Monate.

    .
    .

    Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Beiträge für Fahrtkosten

    im Rahmen der Auswärtstätigkeit wurde mir jeweils eine Betrag X für die Fahrtkosten steuerfrei erstattet.
    Wo trage ich dies ein?

    Wenn ich diese auf Anlage N-Auswärtstätigkeit, Zeile 51 eintrage, werden sie nicht berücksichtigt bei der Berechnung, solange in den Zeilen 53 und 54 nichts eingetragen wurde.
    Ein anderes Feld habe ich noch nicht gefunden.

    Vielen Dank für die Hilfe und ein gutes neues Jahr.

    #2
    AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

    Zitat von EigeneArt Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen

    Mache gerade mit ElsterFormular meine Steuererklärung für 2017. Bin Angestellter.

    habe letztes jahr zwei verschiedene "doppelte Haushaltsführung" wegene Auswärtstätigkeit. Dadurch habe ich nun zwei mal das Formular "Doppelte Haushaltsführung".

    Wo trage ich die Anzahl der Tage für An- und Abreise + Abwesenheit von 24 Stunden?

    Trage ich diese Tage jeweils direkt auf dem Formular "Doppelte Haushaltführung" zeile 81 + 82
    ODER
    auf dem Formular "Auswärtstätigkeit" in Zeile 53 + 54 als Gesamtsumme der zwei Auswärtstätigkeiten?
    Die Auswärtstätigkeit war insgesamt unter 3 Monate.

    .
    .

    Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Beiträge für Fahrtkosten

    im Rahmen der Auswärtstätigkeit wurde mir jeweils eine Betrag X für die Fahrtkosten steuerfrei erstattet.
    Wo trage ich dies ein?

    Wenn ich diese auf Anlage N-Auswärtstätigkeit, Zeile 51 eintrage, werden sie nicht berücksichtigt bei der Berechnung, solange in den Zeilen 53 und 54 nichts eingetragen wurde.
    Ein anderes Feld habe ich noch nicht gefunden.

    Vielen Dank für die Hilfe und ein gutes neues Jahr.
    Hallo,

    bist du sicher: Doppelte Haushaltsführung?
    Du hattest also zwei verschiedene Wohnsitze neben deinem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen?
    Ich denke eher es betrifft Auswärtstätigkeit.
    Die Formulierung der auszufüllenden Zeilen ist hier doch eindeutig.
    Du kannst außerdem die Ausfüllhilfe benutzen, über den Menuepünkt Hilfe - Eingabehilfe anzeigen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bist du sicher: Doppelte Haushaltsführung?
      Du hattest also zwei verschiedene Wohnsitze neben deinem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen?
      Gruß FIGUL
      Ja bin sicher. Arbeitsstelle war 300km vom Wohnort entfernt.


      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Ich denke eher es betrifft Auswärtstätigkeit.
      Die Formulierung der auszufüllenden Zeilen ist hier doch eindeutig.
      Du kannst außerdem die Ausfüllhilfe benutzen, über den Menuepünkt Hilfe - Eingabehilfe anzeigen

      Gruß FIGUL
      Danke für deine Antwort.

      es bleibt aber das problem mit den steuerfreien ersetzten Beiträgen

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        #4
        AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

        Zitat von EigeneArt Beitrag anzeigen
        Ja bin sicher. Arbeitsstelle war 300km vom Wohnort entfernt.




        Danke für deine Antwort.

        es bleibt aber das problem mit den steuerfreien ersetzten Beiträgen
        Hallo,

        wäre ja möglich gewesen, du hättest im Hotel übernachtet und dir keine Wohnung gemietet.

        Was war es nun: Doppelte HF oder Auswärtstätigkeit.

        Die Erstatungen werden in unterschiedlichen Feldern eingetragen. Findest du doch auf den entsptrechenden Seiten oder bist du gar nicht in EF unterwegs?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

          Sofern eine doppelte Haushaltsführung vorlag, trägst du deine Aufwendungen auch bei dieser ein (Anlage N / DHH Zeilen 70 - 78 und 81 -84).
          Die Arbeitgebererstattung kommt ebenfalls unter der Rubrik DHH in Zeile 87 (ist nicht mehr in dem extra Eingabefeld sondern direkt in der Anlage N)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Sofern eine doppelte Haushaltsführung vorlag, trägst du deine Aufwendungen auch bei dieser ein (Anlage N / DHH Zeilen 70 - 78 und 81 -84).
            Die Arbeitgebererstattung kommt ebenfalls unter der Rubrik DHH in Zeile 87 (ist nicht mehr in dem extra Eingabefeld sondern direkt in der Anlage N)
            Hallo,

            the same as every year zum Jahresanfang.
            In der Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 21:
            Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei DHH sind in Anlage N Zeile 85 zu berücksichtigen.
            Diese Schlamperei istveinfach nervig.
            Das dauert wieder einige Updates bis zur Fehlerbehebung.
            Ein Anfänger sucht sich hier den Wolf

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              ....
              Die Arbeitgebererstattung kommt ebenfalls unter der Rubrik DHH in Zeile 87 (ist nicht mehr in dem extra Eingabefeld sondern direkt in der Anlage N)
              Vielen Dank, das habe ich gesucht, die ganze Zeit aber übersehen.

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                #8
                AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                Hallo,

                ich Frage hier für meinen Bruder weil er nicht weiß wo er folgende Sache eintragen soll, also in welcher Zeile bzw. in welcher Anlage.

                Hintergrund:

                Er arbeitet auf Montage im deutschen Inland, er bekommt eine Pauschale um sich eine Pension / Wohnung oder was auch immer zu bieten. Er bekommt nur die Fahrten zwischen Heimatort und Pension bezahlt. Hin und zurück. KOsten für Fahrten zwischen Pension und Arbeitsstätte bekommt er nicht gezahlt.

                Er hat nun folgende Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung.

                20. Summe X

                und unten in einem freien Feld (NICHT BEI Feld 34).

                Stfr. ersetzte Fahrtkosten : Summe X


                Der Eintrag bei Zeile 20 scheint für mich nur die Verplegungskostenmehraufwendung zu sein? Sprich das was bei "mehr als 8 Stunden" etc. pp eingetragen werden würde in der Steuererklärung, wenn er nicht die steuerfreie Leistung erhalten würde vom Arbeitgeber? Die Unterkunft wird ihm gezahlt...

                Wo aber muss er dann die Fahrtkosten eintragen, die er steuerfrei erhalten hat? Denn diese sind keine Zeile zugeordnet. Müssen die gar nicht angegeben werden, aber er darf dann diese Fahrtkosten nicht in der Steuererklärung angeben?

                Wie sieht es da bei der Verplfegunghskostenmehraufwendung aus, hier müsste man diese doch nur eintrtagen, wenn der Arbeitgeber die Pauschale von 24 nicht berücksichtigt und eine niedrigere einegtragen hätte? Sprich statt die 24 € "nur" 8... dann würde man doch den zu wenig gezahlten Pauschalbetrag ausgleichen?

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                  #9
                  AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                  Er trägt bei Auswärtstätigkeit die Fahrtkosten an, die er hatte, und was der AG steuerfrei ersetzt hat.
                  Er gibt die Tage für die Verpflegungspauschale an, und was der AG steuerfrei ersetzt hat. Ganz simpel.

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                    #10
                    AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                    Wie sieht es da bei der Verplfegunghskostenmehraufwendung aus, hier müsste man diese doch nur eintragen, wenn der Arbeitgeber die Pauschale von 24 nicht berücksichtigt und eine niedrigere eingetragen hätte?
                    Die Tage der Auswärtstätigkeit müssen zwingend in den Zeilen 53 und 54 der Anlage N erklärt werden, auch wenn das letztlich wegen der steuerfreien Arbeitgebererstattung (einzutragen in Zeile 57) ein Nullsummenspiel sein sollte.

                    Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung wurden nämlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt und wenn dazu nichts erklärt wird, wird das nachversteuert.

                    Einträge nach Nummer 33 der Lohnsteuerbescheinigung sind hingegen in erster Linie als Information für den Arbeitnehmer gedacht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                      Hallo,

                      mein Bruder ist immer 9 Tage an der Tätigkeitsstätte und dann 5 Tage zu Hause.
                      Sehe ich das richtig das die Verplegungskostenpauschale nur 90 Tage berücksichtigt wird?

                      Zumindest gibt das Steuerprogramm die Fehlermeldung aus, dass eine Abwesenheit von 4 Wochen stattgefunden haben muss. War es nicht so, dass man als Zeitarbeiter bzw. Montagearbeiter nicht ungewiss ist ob die Tätigkeitsstätte die gleiche bleibt? Mein Bruder könnte in jedem Moment "abgezogen" werden an einen anderen Ort.

                      Daher ist hier kein "Nullsummenspiel" möglich. zumindest nicht über das Steuerprogramm. An und für sich hatte ich das aber vorher korrekt verstanden...

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                        #12
                        AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                        Sehe ich das richtig das die Verplegungskostenpauschale nur 90 Tage berücksichtigt wird?
                        Bei der gleichen Auswärtstätigkeit, ja!

                        Warum schreibst du unter ElsterFormular, wenn du ein kommerzielles Steuerprogramm verwendest?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                          Ich weiß nicht welches Steuerprogramm mein Bruder verwendet. Ob er Elsterforumular nutzt oder ein komerzielles.
                          FÜr ihn kann ich also nicht sprechen...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                            Zitat von corz.de Beitrag anzeigen
                            Ich weiß nicht welches Steuerprogramm mein Bruder verwendet. Ob er Elsterforumular nutzt oder ein komerzielles.
                            FÜr ihn kann ich also nicht sprechen...
                            Dann sollte Dein Bruder für sich sprechen.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                              Und ich muss meine zustimmende Aussage Im Beitrag Nr. 12 präzisieren. bzw. richtigstellen:

                              Im Gesetz ist nicht von 90 Tagen, sondern von 3 Monaten die Rede. Das ist etwas anderes!

                              Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt.
                              Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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