AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge
Alles klar...
Wie verhält sich es denn damit, wenn mein Bruder nach den 3 Monaten weiterhin Verpflegungskostenmehraufwendungen gezahlt bekommt vom Arbeitgeber?
Diese werden doch dann als Arbeitslohn gerechnet und versteurt?
Er selbst kann diese dann ja nicht in der Steuererklärung hinaus über diese 3 Monate als Werbungskosten anrechnen...
Er hat einen Vermerk auf eiem Ausdruck seiner Firma ab XXX versteurter Betrag...
Zitat von Charlie24
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Wie verhält sich es denn damit, wenn mein Bruder nach den 3 Monaten weiterhin Verpflegungskostenmehraufwendungen gezahlt bekommt vom Arbeitgeber?
Diese werden doch dann als Arbeitslohn gerechnet und versteurt?
Er selbst kann diese dann ja nicht in der Steuererklärung hinaus über diese 3 Monate als Werbungskosten anrechnen...
Er hat einen Vermerk auf eiem Ausdruck seiner Firma ab XXX versteurter Betrag...
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