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EÜR und Fahrtkosten

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    EÜR und Fahrtkosten

    Hallo,

    ich bin Freiberufler und habe eine Frahe zur EÜR:
    Da ich keinen "Firmenwagen" o.ä. besitze und nur ab und zu mal mit dem Wagen aus beruflichen Gründen unterwegs bin, wollte ich meine Fahrtkosten (0,30 Euro pro km) in das Feld 62 auf Seite 2 eintragen ("Fahrkosten zum nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge").

    Jetzt sagt mir die Plausibilitätsprüfung aber folgendes: "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen".

    Wo kann ich meine Fahrtkosten wohl dann eintragen?

    Danke für Hilfe,
    Pasta

    #2
    AW: EÜR und Fahrtkosten

    Seite 3 Zeile 91 Einlagen ..... gleichen Betrag eingeben.

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR und Fahrtkosten

      Seite 3 Zeile 91 Einlagen ..... gleichen Betrag eingeben.
      Heißt: Mindestens einen Betrag in gleicher Höhe eingeben! Falls weitere Einlagen geleistet wurden, darf bzw. muss der Betrag natürlich höher sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR und Fahrtkosten

        Hallo,

        vielen lieben Dank für die raschen Antworten - das ging ja schnell!

        Noch mal für mich Laien:
        Heißt das soviel, dass ich von meinem "privaten" Geld die Fahrtkosten vorfinanziert (also als "Einlage" meinem Kleinunternehmen zugeführt) habe?

        Liebe Grüße
        Pasta

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          #5
          AW: EÜR und Fahrtkosten

          Genau genommen hast du einen privaten Vermögensgegenstand, nämlich deinen privaten Pkw dem Unternehmen für betriebliche Zwecke zur Verfügung gestellt.

          Und das ist dann als sog. Nutzungseinlage mit den 30 Cent je km zu bewerten.

          Wenn keine Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, hat diese Einlage steuerlich keine Bedeutung, sonst fließt sie in die Berechnung von Überentnahmen ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: EÜR und Fahrtkosten

            Alles klar, jetzt habe ich es verstanden

            Lieben Dank nochmal,
            Pasta

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