Hallo,
ich bin Freiberufler und habe eine Frahe zur EÜR:
Da ich keinen "Firmenwagen" o.ä. besitze und nur ab und zu mal mit dem Wagen aus beruflichen Gründen unterwegs bin, wollte ich meine Fahrtkosten (0,30 Euro pro km) in das Feld 62 auf Seite 2 eintragen ("Fahrkosten zum nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge").
Jetzt sagt mir die Plausibilitätsprüfung aber folgendes: "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen".
Wo kann ich meine Fahrtkosten wohl dann eintragen?
Danke für Hilfe,
Pasta
ich bin Freiberufler und habe eine Frahe zur EÜR:
Da ich keinen "Firmenwagen" o.ä. besitze und nur ab und zu mal mit dem Wagen aus beruflichen Gründen unterwegs bin, wollte ich meine Fahrtkosten (0,30 Euro pro km) in das Feld 62 auf Seite 2 eintragen ("Fahrkosten zum nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge").
Jetzt sagt mir die Plausibilitätsprüfung aber folgendes: "Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen".
Wo kann ich meine Fahrtkosten wohl dann eintragen?
Danke für Hilfe,
Pasta
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