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    Spenden wo eintragen?

    Hallo,

    wir haben eine Spendenquittung über eine Spende an ein Hilfswerk, dass sich für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, sowie die Förderung internationaler Toleranz auf allen Gebieten der Kultur einsetzt.

    Wo kann ich im ElsterFormular 19.0 genau diese Spende eintragen?

    Vielen Dank schon mal,
    Pasta

    #2
    AW: Spenden wo eintragen?

    Hauptvordruck4
    Seite 2
    Zeile 45

    Kommentar


      #3
      AW: Spenden wo eintragen?

      Vielen Dank!
      Muss ich den Betrag in "Lt. Bestätigungen" und in "Lt. Betriebsfinanzamt" eintragen?
      Es ist nur ein Betrag und eine Spendenquittung...

      LG
      Pasta

      Kommentar


        #4
        AW: Spenden wo eintragen?

        Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
        Muss ich den Betrag in "Lt. Bestätigungen" und in "Lt. Betriebsfinanzamt" eintragen?
        Was hast Du denn, eine Bestätigung vom Spendenempfänger oder etwas vom Finanzamt?

        Kommentar


          #5
          AW: Spenden wo eintragen?

          "Lt. Bestätigungen" ist der Regelfall - nämlich immer dann, wenn man selber direkt gespendet und eine Zuwendungsbescheinigung erhalten hat.

          "Lt. Betriebsfinanzamt" ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass man an einer Personengesellschaft beteiligt ist, die die Spende getätigt hat. In diesem Fall wird ein Feststellungsbescheid ausgestellt, in dem die auf den jeweiligen Beteiligten entfallenden Spenden enthalten sind. Dann (und nur dann) ist dieses Feld auszufüllen.

          Kommentar


            #6
            AW: Spenden wo eintragen?

            Alles klar, vielen Dank!

            LG
            Pasta

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              #7
              Wo muss ich eine Spende an Unicef eintragen?
              In Zeile 46: Empfänger Inland
              oder Zeile 47: Empfänger EU-/EWR-Ausland oder
              oder Zeile 50: .. Daten elektronisch ans Finanzverwaltung ...
              Da der Betrag unter 200€ liegt, habe ich keine Spendenbescheinigung, sondern nur einen Kontoauszug.
              Danke vorab.
              Gruß Ella

              Kommentar


                #8
                Die Unicef ist beim Finanzamt Köln-Süd erfasst, und ich habe dorthin immer auf ein deutsches Konto überwiesen - also kein Empfänger im Ausland.

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                  #9
                  Die genannten Zeilennummern betreffen aber jetzt nicht das Jahr 2019.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Der Thread betraf ja auch Elsterformular 19.0 und damit ein ältere Einkommensteuererklärung. Und dass Du dagegen 2019 meinst, konnte die Glaskugel nicht aus dem Äther ziehen. Das ist halt immer die Folge, wenn man sich einfach an einen anderen Thread ranhängt, ohne ihn genau zu lesen ...
                    Was hältst Du von der Anlage "Sonderausgaben" Zeile 5 ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Ella kann durchaus auch 2018 oder früher gemeint haben. Die von ihr genannten Zeilennummern kommen in den älteren Beiträgen nicht vor.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo ins Forum,
                        habe eine Frage: Ehemann hat Ausgben Spenden - Ehefrau nicht. Warum können diese ihm bei einer gemeinsamen Steuererklärung nicht zugeordnet werden? War das schon immer so? Ich meine nicht. Bei KAP gibt es doch auch für jeden Ehegatten eine Erklärung.
                        Und wenn sie doch zugeordnet werden können oder sogar müssen, dann wo?
                        Freundliche Grüße
                        Rumpelstilzchen

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                          #13
                          Hallo,

                          was willst du hier zuordnen?
                          Ist doch völlig egal wer spendet.
                          Gehört in Anlage Sonderausgaben

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Das war schon immer so:

                            Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Eheleute getrennt voneinander ermittelt, da zwei unterschiedliche Steuerpflichtige. Daher auch bei der Anlage KAP pro Person eine Anlage (Bei der Anlage V ist das zwar inkonsequent gestaltet, die Einkünfte werden aber innerhalb der Anlage wieder auseinanderdividiert).

                            In § 26b EStG heißt es dann:
                            Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

                            Die Sonderausgaben werden dann systematisch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 2 Abs. 4 EStG), also an einer Stelle, an der beide Ehegatten nach § 26b EStG gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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