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Analge R/Pausibilitätsprüfung/Berechnung der Steuerhöhe

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    Analge R/Pausibilitätsprüfung/Berechnung der Steuerhöhe

    Hallo,
    kann jemand etwas zu diesem Problem sagen.

    In der Anlage R ist in Zeile 8 und 9 eine vorhergehende Rente einzutragen. In meinem Fall Beginn 01.11.1989 und Ende 30.09.1998.
    Mache ich die Plausibilitätsprüfung und versuche die Steuerhöhe zu berechen (gilt auch für die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt) kommt nachfolgende Fehlermeldung:
    Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 01.0.12005; als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab den 01.01.2005 berücksichtigt werden (2.Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1,2,3,4, Stpfl./
    Ehemann).
    Rentenende ist nunmal vor dem 1.1.2005. Darf ich dann die Felder nicht ausfüllen?
    Gruß

    #2
    AW: Analge R/Pausibilitätsprüfung/Berechnung der Steuerhöhe

    Ja, die Eintragung wäre steuerlich gesehen sinnlos, auch wenn das aus dem Formulartext leider so nicht hervorgeht. Hintergrund:

    Als Besteuerungsanteil wird für jeden Jahrgang der erstmaligen Rente ein bestimmter Prozentsatz festgeschrieben beginnend mit dem Jahr 2005 (= 2005 50 %, 2006 52 %, 2007 54 %), weil das Alterseinkünftegesetz, das die komplette Rentenbesteuerung umgemodelt hat, ab 2005 in Kraft trat. Bei Rentnern mit Rentenbeginn VOR 2005 wird ebenfalls wie bei den 2005er-Rentnern 50 % angesetzt.

    Nun hat der Gesetzgeber sich gedacht, dass z.B. ein 2007er-Rentner mit dem Prozentsatz von 54 % eine Vorgängerrente haben könnte (z.B. Rente aus 2003). In diesen Fällen lässt er es nun zu, dass für die Frage des Rentenbeginns der Neu-Rente auch die Alt-Rente berücksichtigt wird, so dass auch für die Neu-Rente der Prozentsatz von 50 % greift.

    Wenn Sie aber nun in Ihrem Fall schon eine Neu-Rente mit 50 % (= dem niedrigsten Prozentsatz) haben, ergibt -steuerlich gesehen- die Mitberücksichtigung einer Alt-Rente, mit der Sie auch (nur) einen Prozentsatz von 50 % erreichen könnten, keinen Sinn mehr.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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