Hallo,
kann jemand etwas zu diesem Problem sagen.
In der Anlage R ist in Zeile 8 und 9 eine vorhergehende Rente einzutragen. In meinem Fall Beginn 01.11.1989 und Ende 30.09.1998.
Mache ich die Plausibilitätsprüfung und versuche die Steuerhöhe zu berechen (gilt auch für die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt) kommt nachfolgende Fehlermeldung:
Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 01.0.12005; als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab den 01.01.2005 berücksichtigt werden (2.Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1,2,3,4, Stpfl./
Ehemann).
Rentenende ist nunmal vor dem 1.1.2005. Darf ich dann die Felder nicht ausfüllen?
Gruß
kann jemand etwas zu diesem Problem sagen.
In der Anlage R ist in Zeile 8 und 9 eine vorhergehende Rente einzutragen. In meinem Fall Beginn 01.11.1989 und Ende 30.09.1998.
Mache ich die Plausibilitätsprüfung und versuche die Steuerhöhe zu berechen (gilt auch für die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt) kommt nachfolgende Fehlermeldung:
Das Rentenende der ersten vorhergehenden Rente liegt vor dem 01.0.12005; als vorhergehende Renten können aber nur Renten mit Rentenende ab den 01.01.2005 berücksichtigt werden (2.Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1,2,3,4, Stpfl./
Ehemann).
Rentenende ist nunmal vor dem 1.1.2005. Darf ich dann die Felder nicht ausfüllen?
Gruß
Kommentar