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Fehler "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie

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    Fehler "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie

    Guten Tag allerseits,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir helfen .
    Meine Frau und ich sind seit 1,5 Jahren verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter , ein Kind hat sie mit in die Ehe gebracht .
    Nun bekomme ich beim ausfüllen dre Anlage K die Fehlermeldung " Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie daher die Höhe der Kinderbetreuungskosten an , die von der Steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden Gegebenenfalls "0") "
    Zeile 10 und 11 sind korrekt ausgefüllt und die angeben zum leiblichen Vater haben wir vollständig gemacht .
    Was haben wir noch vergessen oder falsch gemacht ?

    #2
    AW: Fehler "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie

    Hallo Maik1504,

    was hast du denn auf Seite 3 bei Kinderbetreuungskosten eingetragen ?
    Eine Eintragung nach dem Punkt nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern, muss natürlich dann zu einer Fehlermeldung führen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Fehler "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie

      Hallo holzgoe ,

      unter dem Punkt kindernetreuungskosten habe ich lediglich die Kosten für Kindergarten und Krippe angegeben , natürlich abzüglich des Essensgeldes . Das sind für unsere große 1050 € und für die kleine 504 € für 2017 , mehr nicht . Ich denke das es etwas damit zu tun hat das die Große nicht meine leibliche Tochter .

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        #4
        AW: Fehler "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt . Bitte geben sie

        Für die ältere Tochter müssen wegen der Nichtzusammenveranlagung der leiblichen Eltern zusätzliche Angaben gemacht werden.

        Wenn ich das recht im Kopf habe, betrifft das eurem konkreten Fall die Zeilen 69 und 71 der Anlage Kind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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