Guten Morgen,
Ab 2014 wird der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung-VaSt) angeboten. Der Abruf beschränkt sich allerdings nur auf wenige Daten, wie Stammdaten, Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung etc.. Demgegenüber gibt es die Übernahme der Vorjahresdaten, die umfassend ist und nur aktualisiert werden muss. Dieses Verfahren habe ich bislang immer genutzt.
Fragen:
1. Welches Verfahren ist sinnvoller?
2. Können beide Verfahren nacheinander in einer St-E verwendet werden?
Beste Grüße
Bernd
Ab 2014 wird der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung-VaSt) angeboten. Der Abruf beschränkt sich allerdings nur auf wenige Daten, wie Stammdaten, Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung etc.. Demgegenüber gibt es die Übernahme der Vorjahresdaten, die umfassend ist und nur aktualisiert werden muss. Dieses Verfahren habe ich bislang immer genutzt.
Fragen:
1. Welches Verfahren ist sinnvoller?
2. Können beide Verfahren nacheinander in einer St-E verwendet werden?
Beste Grüße
Bernd
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