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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Ich habe 4 volljährige Kinder unter 25, die alle studieren. Ich habe dementsprechend für jedes Kind eine Anlage mit vergleichbaren Einträgen ausgefüllt. Beim Plausi ist alles ok. Bei der Steuerberechnung werden 3 Kinder wegen unvollständiger Angaben nicht berücksichtigt, obwohl die Einträge bei allen 4 Kindern eigentlich nahezu identisch sind. Ich finde keinen Fehler. Kann mir jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Anlage Kind

    Nein, wir können dir nicht helfen. Sinnvoller wäre es, wenn all die, die mit diesem Problem im Stundentakt im Forum aufschlagen, sich lieber an die Hotline wenden, damit dort ein bisschen Druck entsteht. Aktuell gibt es von dort eher gleichgültige Antworten, dass die Steuerberechnung ein freiwilliger Service ist, der nicht funktionieren muss.

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      #3
      AW: Anlage Kind

      Wenn es dir um die Steuerberechnung geht, kannst du dir vermutlich mit folgendem Workaround behelfen:

      Kreuze in Zeile 21 der Anlage Kind Ja an und in Zeile 22 dann Nein! Vor der Versendung musst du dann diese Angaben wieder richtig stellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind

        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        ......... Sinnvoller wäre es, wenn all die, die mit diesem Problem im Stundentakt im Forum aufschlagen, sich lieber an die Hotline wenden, damit dort ein bisschen Druck entsteht. Aktuell gibt es von dort eher gleichgültige Antworten, dass die Steuerberechnung ein freiwilliger Service ist, der nicht funktionieren muss.
        Hallo multi,

        das wage ich zu bezweifeln, die Hotline programmiert das Elsterformular auch nicht.
        Die Aussage zur Steuerberechnung stimmt natürlich grundsätzlich, aber wenn es angeboten sollte sie natürlich auch funktionieren.
        Deshalb hilft nur warten auf ein oder mehrere Updates, und für die Anwender ist ja auch noch kein Zeitdruck für die Erklärungen 2017, hast du ja bestimmt schon gelesen oder gewusst, dass meist erst Ende Februar des Folgejahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen des Vorjahres angefangen werden kann.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage Kind

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          das wage ich zu bezweifeln, die Hotline programmiert das Elsterformular auch nicht.
          Natürlich programmiert die Hotline nicht. Aber sie ist die Schnittstelle zum Kunden, und derzeit gibt sie ja noch nicht einmal zu, dass es einen Bug gibt, sondern erzählt etwas von noch umzusetzenden Änderungen in steuerlichen Randbedingungen. Und jeder, der im IT-Bereich oder -Support arbeitet, weiß, dass die Priorität von Bugfixes exponentiell mit der Zahl der sich beschwerenden Kunden skaliert.

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            #6
            AW: Anlage Kind

            Hallo,

            Cool bleiben.
            Es ist doch jedes Jahr das Gleiche.
            Da wird unnötig geändert und nichts funktioniert, besonders Anlage Kind, WK (doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit)
            Warten bis Mai und gut ist es.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage Kind

              Da wird unnötig geändert und nichts funktioniert, besonders Anlage Kind, ...
              Bei der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes in Zeile 50 ff ist jetzt ein zusätzliches Feld Staat hinzugekommen.

              Sinnigerweise kann man in der Liste der Länder auch Deutschland auswählen. Tut man das, kommt sofort die Fehlermeldung, man hätte einen ausländischen Staat angegeben,
              ohne gleichzeitig in Zeile 51 Kennzahl 87 zu erklären, dass sich das Kind zeitweise im Ausland aufgehalten hätte.

              Zwar sicher kein schwerwiegender Fehler und vom Anwender schnell behebbar, aber trotzdem ein Fehler.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Anlage Kind

                Hallo,

                falls jemand Großbritannien suchen sollte - Vereinigtes Königreich-

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage Kind

                  Bei mir kommt in der Steuerberechnung folgende Fehlermeldung:

                  Die Angaben zu einem Auslandsaufenthalt auf der Anlage Kind und der entsprechende
                  Länderschlüssel wurden nicht gemeinsam eingegeben.

                  Ich habe die Zeile in einem Rutsch gefüllt und das Land (Niederlande) aus der Länderliste gewählt.
                  Hat jemand ein ähnliches Problem?

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                    #10
                    AW: Anlage Kind

                    Geht es bei dem Auslandsaufenthalt um einen Wohnsitzeintrag in Zeile 9 oder um eine auswärtige Unterbringung in den Zeilen 50 - 52?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Anlage Kind

                      Es geht um den Wohnsitzeintrag in Zeile 9. Dort kann ich kein Land auswählen, ohne dass die o.g. Fehlermeldung bei der Steuerberechnung kommt.

                      Gruß, Michael

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Ich habe jetzt den Wohnsitz (Zeile 9) im Inland belassen, schließlich war meine Tochter hier in Deutschland gemeldet.
                      Und dann in 50/51 die zeitweise Unterbringung im Ausland angegeben. So schluckt es das Programm.

                      Danke für die Anregungen!
                      Gruß, Michael

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                        #12
                        AW: Anlage Kind

                        Ich habe jetzt den Wohnsitz (Zeile 9) im Inland belassen, schließlich war meine Tochter hier in Deutschland gemeldet.
                        Und dann in 50/51 die zeitweise Unterbringung im Ausland angegeben. So schluckt es das Programm.
                        Und so ist es ja auch richtig! Wobei die Steuerberechnung aber möglicherweise bei bestimmten Fallgestaltungen noch fehlerhaft ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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