Habe Post von Insolvenzverwalter erhalten und eine Auszahlung DEZ 2017 aus Masseverbindlichkeiten § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Die Insolvenz war 2008 und DEZ 2017 wurde Geld ausgezahlt.
Habe vom Insolvenzverwalter einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 erhalten. Danach war ich einen Tag 14.12.17 beschäftigt.
Wo muss ich das eintragen? Ist das ganz normaler Lohn und gehört in Anlage N? Oder??
Danke für eure Hilfe.
Die Insolvenz war 2008 und DEZ 2017 wurde Geld ausgezahlt.
Habe vom Insolvenzverwalter einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 erhalten. Danach war ich einen Tag 14.12.17 beschäftigt.
Wo muss ich das eintragen? Ist das ganz normaler Lohn und gehört in Anlage N? Oder??
Danke für eure Hilfe.
Kommentar