Hallo liebe Community.
Kontext:
Ich habe im Jahr 2017 den Arbeitgeben gewechselt.
Dementsprechend habe ich auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen.
Diese habe ich auch jeweils im ElsterFormular (Desktop Applikation) in Anlage N eingetragen und dort wird berechnet, dass
ich ein paar Cent zurückzahlen muss, was keinen Sinn für mich macht.
DENN im Jahr 2016 habe ich ebenfalls aufgrund eines Berufswechsels Daten für 2 Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N jeweils eingetragen
und beim der Berechnung stand ein Erstattungsbetrag drin.
Bei den Lohnsteuerbescheinigungen handelt es sich jeweils um die Steuerklasse 1.
Frage nun:
Hat sich etwas geändert hinsichtlich wie man 2 Lohnsteuerbescheinigungen einträgt?
Oder ist das ein Fehler der Software?
Kontext:
Ich habe im Jahr 2017 den Arbeitgeben gewechselt.
Dementsprechend habe ich auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen.
Diese habe ich auch jeweils im ElsterFormular (Desktop Applikation) in Anlage N eingetragen und dort wird berechnet, dass
ich ein paar Cent zurückzahlen muss, was keinen Sinn für mich macht.
DENN im Jahr 2016 habe ich ebenfalls aufgrund eines Berufswechsels Daten für 2 Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N jeweils eingetragen
und beim der Berechnung stand ein Erstattungsbetrag drin.
Bei den Lohnsteuerbescheinigungen handelt es sich jeweils um die Steuerklasse 1.
Frage nun:
Hat sich etwas geändert hinsichtlich wie man 2 Lohnsteuerbescheinigungen einträgt?
Oder ist das ein Fehler der Software?
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