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Fehler in Steuerberechnung für 2017?

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    Fehler in Steuerberechnung für 2017?

    Hallo liebe Community.

    Kontext:
    Ich habe im Jahr 2017 den Arbeitgeben gewechselt.
    Dementsprechend habe ich auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen.
    Diese habe ich auch jeweils im ElsterFormular (Desktop Applikation) in Anlage N eingetragen und dort wird berechnet, dass
    ich ein paar Cent zurückzahlen muss, was keinen Sinn für mich macht.

    DENN im Jahr 2016 habe ich ebenfalls aufgrund eines Berufswechsels Daten für 2 Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N jeweils eingetragen
    und beim der Berechnung stand ein Erstattungsbetrag drin.

    Bei den Lohnsteuerbescheinigungen handelt es sich jeweils um die Steuerklasse 1.


    Frage nun:
    Hat sich etwas geändert hinsichtlich wie man 2 Lohnsteuerbescheinigungen einträgt?
    Oder ist das ein Fehler der Software?

    #2
    AW: Fehler in Steuerberechnung für 2017?

    Es hat sich nichts geändert! Ob ein Fehler vorhanden ist oder einfach der Lohnsteuereinbehalt 2017 etwas knapp ausgefallen ist, wissen wir nicht.

    Im Idealfall geht es sich aus, wie man in Österreich sagen würde!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler in Steuerberechnung für 2017?

      Zitat von lightspeed Beitrag anzeigen
      Ich habe im Jahr 2017 den Arbeitgeben gewechselt.
      ...und damit sicherlich auch zwei unterschiedliche Monats-Bruttogehälter erhalten.
      Dann ist es fast auszuschließen, dass der jährliche Lohnsteuerabzug punktgenau ist.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler in Steuerberechnung für 2017?

        Hallo,

        Zitat: ich ein paar Cent zurückzahlen muss, was keinen Sinn für mich macht.

        DENN im Jahr 2016 habe ich ebenfalls aufgrund eines Berufswechsels Daten für 2 Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N jeweils eingetragen
        und beim der Berechnung stand ein Erstattungsbetrag drin.

        Und warum macht das keinen Sinn? Begründung? Andere WK u.s.w.

        zusätlich:Antwort von Kent
        Gruß FIGUL

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