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Elster berechnet Steuersatz viel zu hoch

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    Elster berechnet Steuersatz viel zu hoch

    Hallo zusammen,

    ich habe wie seit etlichen Jahren meine kompletten alten Daten übernommen und nach der Eingabe meiner ersten Beschäftigung im letzten Jahr sah noch alles gut aus, aber mit Eingabe der nachfolgenden Beschäftigung gab es auf einmal keine Rückzahlung mehr. Vorsorgeaufwendungen sind mit 2794 EUR eingetragen. Bei 10710 EUR zu versteuerndem Einkommen soll ich 12,18 % Steuern zahlen - also 1304 EUR! Da sagt mir das Internet aber was ganz anderes. Was kann ich falsch gemacht haben? Ich habe auch noch Arbeitslosengeld erhalten. Aber das war letztes Jahr auch und gab keine Probleme

    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.931 . . . . . . . . . . . . . . 13.931
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.931
    Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 2.794 davon 84 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.347
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -1.397 verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 950 . . 950
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.255 Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 228
    Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.483. . . 1.483
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 752 Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.235
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.235
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 3.185. . . . -3.185
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.710
    Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . 10.710 . . . 12,1820 v.H. . . . . 1.304
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.304 ab
    Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.304
    Berechnung des Solidaritätszuschlags €
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.304 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.304 davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71,72
    höchstens jedoch 20 v.H. von ( 1.304 - 972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66,40 Restbetrag für 2017
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.304,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 10.710 €) beträgt 12,18 %.

    Danke für eure Hilfe

    Gruß

    Jasmin

    #2
    AW: Elster berechnet Steuersatz viel zu hoch

    Wieso zu hoch? Du hast Leistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG unterliegen.

    Dadurch erhöht sich der Steuersatz für dein steuerpflichtiges Einkommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Elster berechnet Steuersatz viel zu hoch

      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine Antwort. Durch deinen Hinweis, dass das ALG mit in die Progression fällt habe ich mir nochmal genau diesen Brief angeschaut vom Arbeitsamt und die von den letzten Jahren und festgestellt, dass ich die Werte für die Rentenversicherung eingegeben habe und nicht die für das Finanzamt. Dieser Brief kommt wohl noch vom Arbeitsamt :-). Und beim Vergleich bei denen vom letzten Jahr habe ich gesehen, dass zwischen diesen beiden Werten erhebliche Unterschiede sind. Jetzt macht das alles wieder Sinn. Denn mit einem niedrigeren Wert kommt meine erwartete Rückzahlung auch wieder hin.

      Danke.

      Gruß

      Jasmin

      - - - Aktualisiert - - -

      Eine Frage hätte ich jedoch sicherheitshalber noch abschließend. Meine Minijobs muss ich nicht mit angeben in Elster richtig?

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        #4
        AW: Elster berechnet Steuersatz viel zu hoch

        Meine Minijobs muss ich nicht mit angeben in Elster richtig?
        Minijobs, die pauschal mit 2% versteuert wurden, müssen nicht erklärt werden!

        Minijobs, die auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurden, schon! Für die bekommt man aber auch Lohnsteuerbescheinigungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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