Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage wegen Werbungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage wegen Werbungskosten

    Hallo,

    ich war letztes Jahr 4 Monate als Zeitarbeiter beschäftigt, hatte zwischen 30 Km und 70 Km (beide Fahrten) Arbeitswege. Momentan habe ich für beide Fahrten 60 Km am Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.

    Die restlichen 8 Monate war ich arbeitslos.

    Lohnt es sich jetzt noch überhaupt eine Steuererklärung für 2017 abzugeben? Ich blicke bei den 1000 € Werbungskosten als Pauschalbetrag nicht durch, wurden die mir letztes Jahr schon erlassen, oder bekomme ich die jetzt noch zurück überwiesen, wenn ich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 jetzt noch abgebe?

    MfG
    ST1S

    #2
    AW: Frage wegen Werbungskosten

    Wenn Du 8 Monate arbeitslos warst und Arbeitslosengeld in 2017 von mehr als 410 € bezogen hast, stellt sich Deine Frage nicht, weil Du dann zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET bist (Abgabetermin 31.05.2018), da es systembedingt zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE. Meist kommt zwar doch keine Nachzahlung raus, aber das muss geprüft werden, daher die Abgabeverpflichtung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage wegen Werbungskosten

      Das verstehe ich nicht ganz, ich hatte ein paar Monate Hartz4 gehabt, wäre dann nur so wenn Miete und co mitzählen würden, weil mein Satz den ich hatte war sicher nicht mehr als 410€ ALG2.

      MfG
      ST1S

      Kommentar


        #4
        AW: Frage wegen Werbungskosten

        Ich hatte nach Arbeitslosengeld gefragt, nicht nach ALG 2 bzw. Hartz 4. ALG 2 und Hartz 4 sind irrelevant, somit keine Abgabeverpflichtung, es sei denn Du hast noch irgendeinen Umstand nicht erwähnt.

        Ob Dir die Steuererklärung etwas bringt, kannst Du von Elsterformular ausrechnen lassen. Elsterformular hat eine Berechnungsfunktion.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage wegen Werbungskosten

          Zitat von ST1S Beitrag anzeigen
          Ich blicke bei den 1000 € Werbungskosten als Pauschalbetrag nicht durch, wurden die mir letztes Jahr schon erlassen, oder bekomme ich die jetzt noch zurück überwiesen, wenn ich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 jetzt noch abgebe?
          Hallo,
          die 1000 € Werbungskosten als Pauschalbetrag bekommt man nicht ausgezahlt.
          1000 € Werbungskosten als Pauschalbetrag bekommt u.A. jeder vom Einkommen abgezogen, und vermindert so die errechnete Steuerlast,
          es sei denn, man kann noch mehr Werbungskosten nachweisen.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

          Kommentar


            #6
            AW: Frage wegen Werbungskosten

            Zitat von ST1S Beitrag anzeigen
            Lohnt es sich jetzt noch überhaupt eine Steuererklärung für 2017 abzugeben? Ich blicke bei den 1000 € Werbungskosten als Pauschalbetrag nicht durch, wurden die mir letztes Jahr schon erlassen, oder bekomme ich die jetzt noch zurück überwiesen, wenn ich eine Steuererklärung für das Jahr 2017 jetzt noch abgebe?
            Wie von Basteltyp angemerkt, werden einem die 1000€ Werbungskostenpauschale nicht erstattet, sondern sie werden vor Ermittlung der Steuer von den Einkünften abgezogen. Aus bei der vom AG einbehaltenen Lohnsteuer wird die Werbungskostenpauschale schon berücksichtigt.

            Allerdings wird bei der Lohnsteuer das Monatsentgelt aufs ganze Jahr hochgerechnet, d.h. es wird davon ausgegangen, dass das Monatsengelt auch die anderen Monate des Jahres verdient wird. Effektiv werden also je Monat 83€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt, und wenn nur 4 Monate gearbeitet wurde, blieben 667€ Werbungskostenpauschale ungenutzt. Außerdem landet jemand, der nur 4 Monate gearbeitet hat, in einem niedrigeren Bereich der Steuerprogression als jemand, der die restlichen 8 Monate des Jahres weiter verdient hat.

            Kommentar


              #7
              AW: Frage wegen Werbungskosten

              Zitat von ST1S Beitrag anzeigen
              Das verstehe ich nicht ganz, ich hatte ein paar Monate Hartz4 gehabt, wäre dann nur so wenn Miete und co mitzählen würden, weil mein Satz den ich hatte war sicher nicht mehr als 410€ ALG2.

              MfG
              ST1S
              Hallo ST1S,

              du schreibst aber -> ich war 8 Monate arbeitslos, da gibt es doch ALG 1 und der Betrag von 410 Euro ist ein Jahresbetrag, wer mehr als 410 Euro im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Frage wegen Werbungskosten

                du schreibst aber -> ich war 8 Monate arbeitslos, da gibt es doch ALG 1 ...
                Aber doch auch nur, wenn man vorher ausreichend lang beschäftigt war.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X