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blöde Frage?! Vorsteueranmeldung - wohin mit dem Betrag?

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    blöde Frage?! Vorsteueranmeldung - wohin mit dem Betrag?

    Hi.

    Entschuldigt, dass ich wohl mit so eienr dummen Frage gerade "belästige" aber irgendwie bin ich gerade etwas zu "blöd" das einzutragen.

    Ich bin Student und habe ein Kleingewerbe und wollte nun die Rechnung, welche ich im Monat April gestellt habe anmelden.

    Ich tendiere zum Punkt "Steuerpflichtige Innergemeisnchftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v. H." (Zeile 34). Habe eine Rechnung für Bürotätigkeit ausgestellt. Beispiel 119€; also trage ich dort 100€ ein. Richtig?

    WEnn ich eine Rechnung erhalte, trage ich dies bei den Abziehbaren Vorsteuerbeträgen (Seite 2 / Zeile 55) ein.

    Entschuldigt nochmal diese Frage - stehe aber gerade irgendwie auf dem SChaluch und wil lda ncihts falsches eingeben. Über eine Kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Danke.

    #2
    AW: blöde Frage?! Vorsteueranmeldung - wohin mit dem Betrag?

    Hallo,
    also deine Bürotätigkeit hat mit Sicherheit nichts mit einem innergemeinschaftlichen Erwerb zu tun.
    Aber Zeile 27 ist korrekt (steuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen zu 19%) und die Bemessungsgrundlage steht auch dick in der Spalte ist ohne Umsatzsteuer. Also wie in deinem Bsp. dann korrekt.
    Die Vorsteuer ist korrekt Seite 2 Zeile 55.

    Tschüß

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