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Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

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    Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

    Hallo Community,
    ich habe seit 2010 studiert und seit letztem Jahr auch endlich ein Einkommen mit dem ich meine Verluste verrechnen kann. Bisher habe ich noch keine Steuererklärung abgegeben. Soweit ich informiert bin, kann ich meine Steuererklärungen ab 2011 noch nachreichen. Die Abgabe soll nicht authentifiziert erfolgen, also online übermitteln und in komprimierter Form in Papier abgeben.
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie muss ich bei der Einreichung vorgehen? Kann ich alle Erklärungen an einem Tag einreichen oder muss ich warten bis ich den jeweiligen Vorjahresbescheid vorliegen haben? Mir geht es hierbei vorallem um den Verlustfestellungsbescheid. Wenn ich 2011 einen Verlust erwirtschaftet habe und ich diesen bei der 2012 Erklärung angeben möchte habe ich ja bei der Abgabe aller Erklärungen an einem Tag noch keinen Verlustfeststellungsbescheid. Muss ich also immer warten bis ich den Verlustfeststellungbescheid vom FA erhalten habe um die nächste Erklärung abzugeben?

    Danke schon mal für euer Hilfe.

    #2
    AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

    Unabhängig davon, ob du die geltend gemachten Verluste tatsächlich anerkannt und festgestellt bekommst, musst du mit den Anträgen für die jeweiligen Jahre nicht warten, bis der Bescheid für das Vorjahr ergangen ist.

    Es macht wegen der Nutzung der Datenübernahme aus dem Vorjahr aber Sinn, mit dem ältesten Jahr zu beginnen.

    Der einzige Nachteil (in Anführungszeichen) ist, dass du keine amtlich festgestellten Verluste in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eintragen kannst.
    In den Antrag auf Verlustfeststellung bzw. die Steuererklärung (für die Jahre ab 2014) selbst sind festgestellte Verluste ohnehin nicht einzutragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

      Zitat von Steuerfuzi Beitrag anzeigen
      Hallo Community,
      ich habe seit 2010 studiert und seit letztem Jahr auch endlich ein Einkommen mit dem ich meine Verluste verrechnen kann. Bisher habe ich noch keine Steuererklärung abgegeben. Soweit ich informiert bin, kann ich meine Steuererklärungen ab 2011 noch nachreichen. Die Abgabe soll nicht authentifiziert erfolgen, also online übermitteln und in komprimierter Form in Papier abgeben.
      Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie muss ich bei der Einreichung vorgehen? Kann ich alle Erklärungen an einem Tag einreichen oder muss ich warten bis ich den jeweiligen Vorjahresbescheid vorliegen haben? Mir geht es hierbei vorallem um den Verlustfestellungsbescheid. Wenn ich 2011 einen Verlust erwirtschaftet habe und ich diesen bei der 2012 Erklärung angeben möchte habe ich ja bei der Abgabe aller Erklärungen an einem Tag noch keinen Verlustfeststellungsbescheid. Muss ich also immer warten bis ich den Verlustfeststellungbescheid vom FA erhalten habe um die nächste Erklärung abzugeben?

      Danke schon mal für euer Hilfe.
      Hallo,

      Nein, u kannst alle auf einmal einreichen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Unabhängig davon, ob du die geltend gemachten Verluste tatsächlich anerkannt und festgestellt bekommst, musst du mit den Anträgen für die jeweiligen Jahre nicht warten, bis der Bescheid für das Vorjahr ergangen ist.

        Es macht wegen der Nutzung der Datenübernahme aus dem Vorjahr aber Sinn, mit dem ältesten Jahr zu beginnen.

        Der einzige Nachteil (in Anführungszeichen) ist, dass du keine amtlich festgestellten Verluste in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eintragen kannst.
        In den Antrag auf Verlustfeststellung bzw. die Steuererklärung (für die Jahre ab 2014) selbst sind festgestellte Verluste ohnehin nicht einzutragen!
        Danke für die schnellen Antworten. Verstehe ich das richtig, dass Verluste in den Erklärungen vor 2014 sehr wohl einzutragen sind?

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          #5
          AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

          Verstehe ich das richtig, dass Verluste in den Erklärungen vor 2014 sehr wohl einzutragen sind?
          Nein, in die Erklärungen können nirgendwo Verluste eingetragen werden! Weder vor noch nach 2014!

          Für die Jahre vor 2014 ist die Frist für die Antragsveranlagung zur Einkommensteuer aber bereits abgelaufen, da ist nur noch ein Antrag auf Verlustfeststellung zulässig. Deshalb habe ich unterschieden.

          Die Formulare selbst sind inhaltlich identisch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

            Einen Antrag auf Verlustfeststellung kann man aber doch nur einreichen wenn man ein Gewerbe besitzt oder sehe ich das falsch?

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              #7
              AW: Steuererklärungen ab 2011 mit Verlustvortrag

              Zitat von Marty91 Beitrag anzeigen
              Einen Antrag auf Verlustfeststellung kann man aber doch nur einreichen wenn man ein Gewerbe besitzt oder sehe ich das falsch?
              Hallo,

              das siehst du falsch

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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