Hallo,
mein Sohn ist 19 hat im September 2017 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) begonnen.
Kindergeld bekomme ich für ihn weiterhin.
Muss ich das FSJ in meiner Steuerklärung angeben und wenn ja, wo muss ich es eintragen?
Müssen auch die 300 Euro Taschengeld angegeben werden, die er bekommt? Die sind ja steuerfrei, soweit mir bekannt ist.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Danke!
LG alexini1
mein Sohn ist 19 hat im September 2017 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) begonnen.
Kindergeld bekomme ich für ihn weiterhin.
Muss ich das FSJ in meiner Steuerklärung angeben und wenn ja, wo muss ich es eintragen?
Müssen auch die 300 Euro Taschengeld angegeben werden, die er bekommt? Die sind ja steuerfrei, soweit mir bekannt ist.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Danke!
LG alexini1
Kommentar