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Pauschale Werbungskosten....

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    Pauschale Werbungskosten....

    Guten Morgen
    Mir wurde von einer Buchhalterin gesagt, dass ich, wenn ich den Steuerfreibetrag für Werbungskosten beantrage, über 1.600,-€ kommen muss, um nicht in die Nachzahlung zu geraten...?!
    Sie setzt es aus 1.000,- für Fahrtkosten und 600,- sonstige Werbungskosten zusammen.
    Ich gehe aber nur von 1.000,-aus.
    Wer hat nun recht?

    #2
    AW: Pauschale Werbungskosten....

    Die Arbeitnehmerpauschale beträt (insgesamt) 1.000 Euro.. Sie deckt auch die Fahrtkosten ab, soweit nicht höhere Aufwendungen anfallen. Die Arbeitnehmerpauschale ist in der Steuertabelle eingearbeitet und wird deshalb bereits durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann sich deshalb im Regelfall nur ergeben, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

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      #3
      AW: Pauschale Werbungskosten....

      Hallo,

      >>>Mir wurde von einer Buchhalterin gesagt, dass ich, wenn ich den Steuerfreibetrag für Werbungskosten beantrage, über 1.600,-€ kommen muss, um nicht in die Nachzahlung zu geraten...?!

      Worum geht es überhaupt? Über einen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte?

      Zu einer Nachzahlung kann es aber im Standardfall (Steuerklasse 1 oder 4, keine Besonderheiten wie Rente, Nebeneinkünfte u.s.w.) nur kommen, wenn ein zu hoher Freibetrag eingetragen wird.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Pauschale Werbungskosten....

        Guten Abend Claudia 72,
        Zitat von Claudia 72 Beitrag anzeigen
        Mir wurde von einer Buchhalterin gesagt, dass ich, wenn ich den Steuerfreibetrag für Werbungskosten beantrage, über 1.600,-EUR kommen muss, um nicht in die Nachzahlung zu geraten . . . ?!
        Wer hat nun recht?
        Die gute Buchhalterin hat Recht - Chapeau:
        § 39a Abs. 2 Satz 4 EStG:

        Der Antrag ist [. . .] unzulässig, wenn die Aufwendungen [. . .] insgesamt 600 Euro nicht übersteigen.

        Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze von 600 EUR überschritten wird, dürfen die Werbungskosten jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 EUR übersteigt. Also müssen Sie mindestens 1600 EUR nachweisen!
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Pauschale Werbungskosten....

          Hallo,

          >>>Die gute Buchhalterin hat Recht - Chapeau

          Naja, es hieß ja "um nicht in die Nachzahlung zu geraten", nicht aber dass es unzulässig wäre.

          Außerdem stimmt die Aussage "Sie setzt es aus 1.000,- für Fahrtkosten und 600,- sonstige Werbungskosten zusammen." maximal in dem konkreten Fall (und selbst da wette ich dagegen).
          Die 1600 Euro können sich jedenfalls beliebig zusammensetzen, oder auch gar nicht zusammensetzen (halt nur Fahrtkosten z.B.).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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