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Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

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    Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin Arbeitnehmer und habe einen Vollzeitjob und zusätzlich dazu seit Juli, 2 - 3 Mal im Monat einen Nebenjob auf Stkl. VI.

    1. Trage ich jeden Job getrennt in die EkSt ein oder das Brutto als Summe?

    2. Für den Hauptjob übertrage ich das "SV-pfl. Brutto" oder den "Bruttoverdienst" ... beide Zahlen sind unterschiedlich.

    3. Mein Arbeitsweg beträgt 9km hin und wieder zurück ... macht 18km - aber bei den Fahrtkosten trage ich 9km ein, richtig?

    4. In einem "Fahrtkostenrechner" kam heraus, das sich bei meinem Arbeitsweg abzusetzende Werbungskosten von knapp 600,-€ ergeben - die trage ich aber nicht zusätzlich ein, sondern die sind mit dem eintragen der 9km und 220 Arbeitstage bereits abgegolten, richtig?

    5. Ich habe die StKl. I und für den Nebenjob die VI. Habe gestern den Bruttolohn des Hauptjobs eingetragen und es kam eine Nachzahlung von knappen 1000€ heraus. Bis jetzt habe ich nur die Kontoführungsgebühren 16,-€ angesetzt, da ich nichts anderes absetzen kann ....

    Ist diese Nachzahlung realistisch einzuschätzen? Obwohl mein Arbeitsgeber pro Monat zwischen 230€ und 290€ Lohnsteuer abführt ...

    Oder hab ich einfach einen Denkfehler gemacht?


    Vielen Dank.

    #2
    AW: Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

    Welche Software verwendest Du denn?

    Natürlich ist eine kleine Nachzahlung realistisch, wenn man mit den Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag kommt.

    EDIT: ach so, 1.000 €. Naja, ganz wenig ist das nicht. Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?

    Um welches Jahr geht's denn? Hast Du denn die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.01.2018, 13:15.

    Kommentar


      #3
      AW: Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

      1. Trage ich jeden Job getrennt in die EkSt ein oder das Brutto als Summe?
      Eigentlich bietet jede Steuersoftware die Möglichkeit, die Bruttolöhne getrennt zu erfassen, für die Lohnsteuerklasse 6 sind teilweise sogar spezielle Erfassungsbereiche vorgesehen.

      2. Für den Hauptjob übertrage ich das "SV-pfl. Brutto" oder den "Bruttoverdienst" ... beide Zahlen sind unterschiedlich.
      Du übernimmst die Beträge aus deinen Lohnsteuerbescheinigungen, nicht aus der Abrechnung!

      3. Mein Arbeitsweg beträgt 9km hin und wieder zurück ... macht 18km - aber bei den Fahrtkosten trage ich 9km ein, richtig?
      Richtig, maßgeblich ist die Entfernung!

      4. In einem "Fahrtkostenrechner" kam heraus, das sich bei meinem Arbeitsweg abzusetzende Werbungskosten von knapp 600,-€ ergeben - die trage ich aber nicht zusätzlich ein, sondern die sind mit dem eintragen der 9km und 220 Arbeitstage bereits abgegolten, richtig?
      Ebenfalls richtig!

      5. Ich habe die StKl. I und für den Nebenjob die VI. Habe gestern den Bruttolohn des Hauptjobs eingetragen und es kam eine Nachzahlung von knappen 1000€ heraus. Bis jetzt habe ich nur die Kontoführungsgebühren 16,-€ angesetzt, da ich nichts anderes absetzen kann ....
      Die Anlage Vorsorgeaufwand muss natürlich ebenfalls ausgefüllt werden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

        Ersteinmal Danke für die konstruktiven Beiträge.

        Ich verwende ElsterFormular 19.0. Lohnsteuerbescheinigung habe ich noch nicht ... die ist leider erst Mitte Februar von meinem Arbeitgeber zu erwarten. Aber die kummulierten Löhne und Abgaben sollten identisch sein.

        @"Charlie24":

        Die Entfernung bezeichnet die "Luftlinie"? Mit google Maps kommen 9,1km heraus ...

        Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich komplett vernachlässigt. Ich habe mir gerade die 2016er Erklärung nochmal angesehen ... und gemerkt, das es ohne die Bescheinigung keinen Sinn hat, denn die Zahlen die im Lohnzettel waren, unterscheiden sich zu denen in der Bescheinigung.

        Obwohl ich laut Tabelle für 2017 mit einem circa Jahresbrutto von 30.000€ zu zahlende Ekst von 4.500€ zu erwarten hätte ... Minus die bereits gezahlte von etwa 3.500€ aus den beiden Jobs, kommt das schon so in etwa hin ....

        Ich warte auf die Bescheinigung und gehe es dann nocheinmal an. Ich bin leider so einer, der gern sofort alles erledigt und nichts auf die "lange Bank schiebt" ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Vollzeitjob und Nebenjob zusammen oder getrennt eintragen?

          Die Entfernung bezeichnet die "Luftlinie"? Mit google Maps kommen 9,1km heraus ...
          Maßgeblich bei der Entfernungspauschale ist grundsätzlich die kürzeste Straßenentfernung! Bei PKW-Nutzung kann auch eine längere Strecke angesetzt werden,

          wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und tatsächlich so gefahren wird. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

          Ohne Lohnsteuerbescheinigungen kann man die Steuererklärung in der Regel nicht korrekt erstellen. Die Werte daraus lassen sich ja bei ElsterFormular komfortabel 1:1 eingeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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