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    Direktversicherung

    Hallo,

    ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe in dieser Zeit die Beiträge für meine Direktversicherung selbst bezahlt.

    Ist es richtig, diese Beträge in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 6 einzutragen?

    Danke für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Sabine

    #2
    AW: Direktversicherung

    In die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand gehören die Beiträge von freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten sind oder von Nichtarbeitnehmern, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

    Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge: Basisrente-Alter, Basisrente- Erwerbsminderung ggf. mit Berufsunfähigkeitsschutz)
    gehören in der Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.

    Eine Direktversicherung ist in der Regel etwas anderes!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Direktversicherung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand gehören die Beiträge von freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten sind oder von Nichtarbeitnehmern, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

      Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge: Basisrente-Alter, Basisrente- Erwerbsminderung ggf. mit Berufsunfähigkeitsschutz)
      gehören in der Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.

      Eine Direktversicherung ist in der Regel etwas anderes!
      Hallo Charlie24,

      danke für Deine Bemühungen.

      Also wenn ich dich richtig verstehe heißt das weder Zeile 6 noch Zeile 8 ?

      Und wohin dann - oder gar nicht !?

      Hat noch jemand eine Idee?

      Bin dankbar für jede Info (die mich weiter bringt)

      Kommentar


        #4
        AW: Direktversicherung

        Und wohin dann - oder gar nicht !?
        So ist es - leider!

        https://forum.allianz.de/service/bet...h-abzugsfaehig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Direktversicherung

          Hallo Bine1968,

          da Du zur Zeit Versicherungsnehmer und versicherte Person bist, gilt derzeit die DV als Privatvertrag. Somit kannst Du die Beiträge nicht in der Steuererklärung geltend machen aber.......

          ....wenn die DV zur Auszahlung kommt, sollte dein Versicherer dir zwei Ablaufleistungen ausweisen.

          DV als Entgeltumwandlung - VN=AG VP=Du Hier sparst Du bei der Beitragszahlung die Steuer und die Sozialversicherung monatlich auf den Beitrag, musst aber bei Auszahlung die volle Steuer und die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner (KVdR) bezahlen.

          DV als Privatvertrag - VN=DU VP=Du Hier musst Du keine KVdR bezahlen und die Auszahlung wird günstiger versteuert.

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