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Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

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    Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

    Hallo,
    ich habe meinen Eltern im vergangenen Jahr Fahrtkosten für die Zeiten der Kinderbetruung erstattet. Könnt ihr mir helfen? Wo im Elster Formular trag ich diese Fahrtkostenerstattung nun wie ein?

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

    Wo sollte das eingetragen werden? Dort wo Deine eigenen Fahrtkosten für die Zeiten der Kinderbetreuung eingetragen werden?

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

      Anlage Kind Zeile 67

      Nachgewiesene Kosten für die Betreuung Ihres Kindes können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
      Voraussetzung: Ihr Kind muss jünger als 14 Jahre sein oder wegen seiner vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.

      Darüber hinaus dürfen die Kosten nur berücksichtigt werden, wenn

      Sie eine Rechnung oder einen anderen schriftlichen Beleg haben und
      die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
      Neu: Das Finanzamt darf die Kosten jetzt auch ohne Nachweis anerkennen - muss aber nicht. Heben Sie also auf jeden Fall alle Rechnungen und Überweisungsbelege auf, für den Fall, dass Ihr Finanzamt danach fragt.

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

        Die hohen formalen Anforderungen dürfen gerade bei enger Verwandtschaft nicht vernachlässigt werden:

        https://www.haufe.de/finance/steuern...90_408598.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

          Versteh ich das richtig? Wenn ich meine Kinder in den Kindergarten bringe dann ist das mein Privatvergnügen. Machen's andere, dann kann ich die Kosten von der Steuer absetzen.

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            #6
            AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

            Ich versteh s auch nicht. Es gibt ja Oma-Tage. Die Oma holt das Kind in der Woche einmal oder zweimal bei der Tochter ab. Bringt das Kind abends wieder zurück. Die Betreuung selbst wird nicht in Rechnung gestellt. Aber pro gefahrene Kilometer und 30 Cent pro Kilometer überweist die Tochter an die Oma. Anschließend gibt die Oma das Geld wieder zurück.
            Die Oma müsste zwar das Geld als Einnahmen versteuern, ergibt allerdings eine plus minus 0 Rechnung. Kleiner Trost, wird das Kind 14 ist Schluss.
            Zuletzt geändert von Laie123; 21.01.2018, 14:03.

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              #7
              AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
              Ich versteh s auch nicht. Es gibt ja Oma-Tage. Die Oma holt das Kind in der Woche einmal oder zweimal bei der Tochter ab. Bringt das Kind abends wieder zurück. Die Betreuung selbst wird nicht in Rechnung gestellt. Aber pro gefahrene Kilometer und 30 Cent pro Kilometer überweist die Tochter an die Oma. Anschließend gibt die Oma das Geld wieder zurück.
              Die Oma müsste zwar das Geld als Einnahmen versteuern, ergibt allerdings eine plus minus 0 Rechnung. Kleiner Trost, wird das Kind 14 ist Schluss.
              Hallo,

              das nennt man Steueroptimierung.
              Vielleicht fällt auch noch Umsatzsteuer an, z.Bsp. auf den Sprit, ie Luft im Reifen u.s.w.
              Die TEin soll die nachgewisenen Kosten, siehe Laie123 und Charlie24 angeben,
              die Oma versteuert es(hoffentlich kommt sie dann über den Grundfreibetrag) und alles ist gut.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                Jetzt macht euch doch nicht so viele Gedanken!

                Wenn die Oma nur Aufwendungsersatz in Höhe von 30 Cent je gefahrenem PKW-Kilometer erhält und sonst nichts, interessiert das doch niemand.

                Das ist bei der Oma ein Nullsummenspiel.

                Im Übrigen sollte man sich abgewöhnen, für steuerrechtliche Vorschriften Verständnis zu haben. Es reicht vollkommen aus, sie zu kennen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                  Es ging ja nicht um die Oma. Es ging um die Tochter, die Kinderbetreuungskosten absetzt ohne welche zu haben.
                  Gruß

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                    #10
                    AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                    Hallo,

                    >>>Es ging um die Tochter, die Kinderbetreuungskosten absetzt ohne welche zu haben.

                    Nein, darum ging es gerade nicht. Denn es sind ja Kosten angefallen und auch von der Tochter getragen worden.

                    Das ist übrigens Standard bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten (wozu man die Kinderbetreuung durch die Großeltern durchaus zählen kann). Es gibt zwar kein Geld, aber draufzahlen soll der Helfer nun auch nicht, also werden bestimmte Kosten erstattet. Und die können dann natürlich von der Steuer abgesetzt werden.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                      Und die können dann natürlich von der Steuer abgesetzt werden.
                      In dem Fall allerdings nur zwei Drittel der Aufwendungen, begrenzt auf einen Höchstbetrag, nachdem der Kinderfreibetrag selbst ja auch schon einen Betreuungsanteil enthält.

                      Man sollte den Menschen, die Kinder haben, den überschaubaren steuerlichen Vorteil gönnen! Kinder verursachen weit mehr Kosten, als mancher weiß, der keine hat.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        In dem Fall allerdings nur zwei Drittel der Aufwendungen, begrenzt auf einen Höchstbetrag, nachdem der Kinderfreibetrag selbst ja auch schon einen Betreuungsanteil enthält.

                        Man sollte den Menschen, die Kinder haben, den überschaubaren steuerlichen Vorteil gönnen! Kinder verursachen weit mehr Kosten, als mancher weiß, der keine hat.
                        Hallo,

                        deshalb ist auch für Besserverdiener der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld.
                        Wer hat, dem wird gegeben.

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                          Nein, dem wird nicht wirklich etwas gegeben, der bekommt allenfalls die infolge der Steuerprogression zu viel bezahlten Steuern zurück!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Nein, dem wird nicht wirklich etwas gegeben, der bekommt allenfalls die infolge der Steuerprogression zu viel bezahlten Steuern zurück!
                            Hallo,

                            @Charlie24

                            you made my day

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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