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Einnahmeüberschussrechnung

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    Einnahmeüberschussrechnung

    Ich habe jedes Jahr das gleiche Problem bei der EÜR für meine Photovoltaikanlage: Trage ich die Werte der Abrechnung des Netzbetreibers, die meistens Anfang Februar dort ein oder ist es richtig, wie ich es die letzten Jahre gemacht habe. Da habe ich die Vorauszahlungen des Netzbetreibers inclusive des in dem jeweiligen Jahr abgerechneten Betrages ( einmal gibt's eine Nachzahlung, einmal eine negative Zahlung) eingetragen. Vielleicht ist ja hier ein Experte. Steuererklärung mache ich übrigens immer selbst, außer die Anfangserklärung.

    #2
    AW: Einnahmeüberschussrechnung

    Bei der Einkommensteuer gilt Zufluss- und Abflussprinzip.

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      #3
      AW: Einnahmeüberschussrechnung

      Deshalb ist es schon richtig, wie du es die letzten Jahre gemacht hast!

      Beachten muss man allerdings die 10-Tagesregel bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Zahlungen!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einnahmeüberschussrechnung

        Danke euch. Also ist die Abrechnung des Netzbetreibers nur eine Abrechnung, entscheidend ist das, was im Jahr zu- bzw.abgeflossen ist.

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          #5
          AW: Einnahmeüberschussrechnung

          Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
          Danke euch. Also ist die Abrechnung des Netzbetreibers nur eine Abrechnung, entscheidend ist das, was im Jahr zu- bzw.abgeflossen ist.
          Genauso ist das!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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