Formulare bis einschließlich 2016 hatten auf S. 4 des Hauptvordrucks die Möglichkeit bei Zuzug aus dem Ausland ausländisches Einkommen zwecks Progressionsvorbehalts anzugeben, während der Steuerpflichtige ansonsten zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig war.
Seit 2017 sind die Angaben nur noch in der neuen Anlage WA möglich. Auch hier die gewohnte Eingabemaske wie früher. Aber das Programm nimmt die Angaben nur zur Kenntnis, wenn gleichzeitig die Zeilen 8 und 9 des Formulars (Beteiligung an Kapitalgesellschaft/Genossenschaft und Wohnsitz in niedrig besteuerndem Gebiet) angekreuzt wurden. Wenn die Angaben in diesen Zeilen nicht zutreffen, hat man m.E. wegen Fehlerblockade keine Chance, Anlage WA elektronisch zu versenden.
Kann mir jemand helfen?
Seit 2017 sind die Angaben nur noch in der neuen Anlage WA möglich. Auch hier die gewohnte Eingabemaske wie früher. Aber das Programm nimmt die Angaben nur zur Kenntnis, wenn gleichzeitig die Zeilen 8 und 9 des Formulars (Beteiligung an Kapitalgesellschaft/Genossenschaft und Wohnsitz in niedrig besteuerndem Gebiet) angekreuzt wurden. Wenn die Angaben in diesen Zeilen nicht zutreffen, hat man m.E. wegen Fehlerblockade keine Chance, Anlage WA elektronisch zu versenden.
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