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Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

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    Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

    Hallo zusammen,

    kann ich meine Studienbeiträge auch als Sonderausgaben geltend machen, statt als Werbungskosten, bei denen ich sowieso nicht über die Pauschale komme? Aus meiner Sicht sollte es Vorteilhaft sein, sie als Sonderausgaben einzutragen, da mir dann die Pauschale und die Sonderausgaben (=Studienbeiträge) angerechnet werden, statt nur die Pauschale.

    Bei meinem Studium handelt es sich um mein erstes Masterstudium nach meinem Bachelor. Weitere Vorteile der Werbungskosten (Steuervorteile ins nächste Jahr "mitnehmen", weil man zuwenig verdient hat) sind für mich nicht relevant.

    Vielen Dank für eure Unterstützung!
    Viele Grüße,
    Viquo

    #2
    AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

    Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert. Kosten für ein Studium nach einem Erststudium SIND Werbungskosten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

      Bei meinem Studium handelt es sich um mein erstes Masterstudium nach meinem Bachelor.
      Das ist allerdings dann ein Zweitstudium!

      In der Eingabehilfe zu Zeile 43 des Hauptvordrucks heißt es hierzu:

      Entstehen die Aufwendungen für
      ...
      ein weiteres Studium,
      ...
      können diese Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 44 der Anlage N), wenn zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

        Hallo,

        und damit bleibt es wie schon gesagt bei WERBUNGSKOSTEN, weil wir nicht bei wünsch dir was sind.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

          Hallo Picard,

          vielen Dank für deine Antwort. Ein Wunschkonzert ist es sicherlich nicht, aber es gibt ja scheinbar manchmal mehrere Möglichkeiten. Nachdem ich nun noch ein wenig mehr recherchiert habe, habe ich folgende Info gefunden:

          Zitat:
          Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das --von den Eltern und dem Kind-- bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2011 IV C 4-S 2282/07/0001-01, BStBl I 2011, 1243).
          Zitat Ende

          Quelle: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.9.2015, VI R 9/15

          In diesem Fall müssten man sich anfallende Gebühren für das Masterstudium ja auch als Sonderausgaben angerechnen lassen können.

          Da dies bei mir aber nicht der Fall ist (MSc nach einem MA), klappt es bei mir leider nicht. Aber vielleicht hilft es ja anderen.

          Viele Grüße,
          Ciquo

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            #6
            AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

            Wir sind hier aber nun auch schon wieder im Steuerrecht und nicht mehr bei ELSTER :-)


            Ich will aber trotzdem mal meinen Senf dazugeben:

            Das zitierte Urteil VI R 9/15 ist zu dem Themenkomplex Kindergeld / Kinderfreibetrag ergangen hinsichtlich der Frage, inwieweit ein Kind nach der Erstausbildung noch als Kind berücksichtigt werden kann.

            Ob es sich bei den Aufwendungen im Rahmen des Masterstudiums um WK oder SA handelt, ist ein komplett anderes Thema und NICHT Gegenstand des Urteils.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Studienbeiträge als Sonderausgaben statt Werbungskosten?

              Der Werbungskostenabzug ist in der übergroßen Zahl der Fälle günstiger als der Sonderausgabenabzug, da nur ein Werbungskostenüberschuss zu Verlustvorträgen führen kann. Nur in Ausnahmefällen wie bei Dir ist es anders, da hast Du leider Pech.

              Das von Dir genannte BFH-Urteil ist richtig, betrifft aber die Frage des hier nicht relevanten Kindergelds. Für Kindergeld gelten andere Regeln und da -für Zwecke des Kindergelds- hat der BFH das Masterstudium in bestimmten Fällen einen Erststudium zugeschlagen und dadurch Kindergeld ermöglicht. Er hat also damit die üblicherweise günstigste Lösung gefunden, d.h. Beim Student Werbungskosten, bei den Eltern Kindergeld. Diesen Rechtsprechungsspagat muss man nicht verstehen, einfach ist anders, aber er ist so.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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