Hallo, ich habe noch nie selbstständig meine Steuererklärung gemacht, daher komm ich grad noch nicht so richtig zu recht. Ich habe einen Vollzeitjob im Schichtdienst,auch an Feiertage etc. Nun weiß ich grad nicht, was ich bei der ersten Tätigkeitsstätte unter "Urlaubs- und Krankentagen" und in dem Feld "aufgesucht an Tagen" eintragen soll, bzw wo ich das anhand der Arbeitgeberunterlagen herausfinden soll.
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AW: Erste Tätigkeitsstätte
Hallo,
wichtig ist nur die Angabe |aufgesucht an Tagen|, damit errechnen sich die Fahrtkosten. Um Schwierigkeiten mit Nachtschichten direkt auszuschalten würde ich einfach nur die Hinfahrten abzählen.
Die Urlaubs- und Krankheitstage und auch die Wochenarbeitstage dienen hingegen nur der Plausibilitätkontrolle.
Urlaubstage: Die stehen sicher in deiner Lohnabrechnung vom Dezember. In der Regel ist das der maximale Anspruch plus Resturlaub aus dem Vorjahr minus nicht genommener Urlaub (=Resturlaub im nächsten Jahr).
Krankheitstage: Solltest du doch eigentlich selber hinbekommen. Es gibt aber auch Lohnabrechnungen die die Krankentage aufführen.
Feiertage: Werden doch sicher durch freie Tage ausgeglichen, oder nicht? (dann hebt es sich auf)
Du kannst ja deine Ergebnisse noch mal hier posten, ich kann dir dann sagen ob es plausibel ist.
>>>du kannst doch bestimmt selbst ermitteln wieviel Tage du im Kalenderjahr gearbeitet hast und wieviel Krankentage und Urlaubstage du hattest.
Offenbar kann er das nicht, denn genau das war ja die Frage.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Erste Tätigkeitsstätte
Wer im Schichtdienst arbeitet, bekommt normalerweise auch einen Schichtplan oder?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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