Liebe Forumsleser,
im Voraus ein Danke an alle, die beim Lösen meines kleinen Problems beteiligt sein werden.
Ich habe eine Verständnisfrage:
Ich bin Vater von zwei Kindern unter 18. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber dennoch glücklich mit meiner Frau zusammen. Sie ist
die Empfängerin des Kindergelds, auf meinem Lohnzettel stehe ich mit dem Freibetrag 1,0 gelistet. Also für jedes Kind 0,5 Anteil.
Ich verstehe nicht recht dass wenn ich die Anlage Kind ausfülle, was genau mit dem Kindergeld, respektive Freibetrag gemeint ist.
Ich habe simpel das Kindergeld berechnet: 12x192 € und die Summe mir quasi als Teilhaber am Kindergeld eingetragen. Korrekt?
Ich raffe nicht ob ich / wir dann in irgendeiner Form das Kindergeld zurückzahlen müssen wenn dies in der Steuererklärung Anlage Kind eingetragen ist.
Steht mir die Anlage Kind zu? Wir machen die Erklärung getrennt, daher niste ich meine Frau in die Kategorie Kindschaftsverhältnis zur Person XY.
im Voraus ein Danke an alle, die beim Lösen meines kleinen Problems beteiligt sein werden.
Ich habe eine Verständnisfrage:
Ich bin Vater von zwei Kindern unter 18. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber dennoch glücklich mit meiner Frau zusammen. Sie ist
die Empfängerin des Kindergelds, auf meinem Lohnzettel stehe ich mit dem Freibetrag 1,0 gelistet. Also für jedes Kind 0,5 Anteil.
Ich verstehe nicht recht dass wenn ich die Anlage Kind ausfülle, was genau mit dem Kindergeld, respektive Freibetrag gemeint ist.
Ich habe simpel das Kindergeld berechnet: 12x192 € und die Summe mir quasi als Teilhaber am Kindergeld eingetragen. Korrekt?
Ich raffe nicht ob ich / wir dann in irgendeiner Form das Kindergeld zurückzahlen müssen wenn dies in der Steuererklärung Anlage Kind eingetragen ist.
Steht mir die Anlage Kind zu? Wir machen die Erklärung getrennt, daher niste ich meine Frau in die Kategorie Kindschaftsverhältnis zur Person XY.
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