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Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

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    Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

    Liebe Forumsleser,

    im Voraus ein Danke an alle, die beim Lösen meines kleinen Problems beteiligt sein werden.

    Ich habe eine Verständnisfrage:

    Ich bin Vater von zwei Kindern unter 18. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber dennoch glücklich mit meiner Frau zusammen. Sie ist
    die Empfängerin des Kindergelds, auf meinem Lohnzettel stehe ich mit dem Freibetrag 1,0 gelistet. Also für jedes Kind 0,5 Anteil.
    Ich verstehe nicht recht dass wenn ich die Anlage Kind ausfülle, was genau mit dem Kindergeld, respektive Freibetrag gemeint ist.
    Ich habe simpel das Kindergeld berechnet: 12x192 € und die Summe mir quasi als Teilhaber am Kindergeld eingetragen. Korrekt?
    Ich raffe nicht ob ich / wir dann in irgendeiner Form das Kindergeld zurückzahlen müssen wenn dies in der Steuererklärung Anlage Kind eingetragen ist.
    Steht mir die Anlage Kind zu? Wir machen die Erklärung getrennt, daher niste ich meine Frau in die Kategorie Kindschaftsverhältnis zur Person XY.

    #2
    AW: Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

    Das Finanzamt (und bei zutreffenden Angaben natürlich auch ElsterFormular) führt eine Günstigerprüfung durch. Sollte der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld, dann ist das Kindergeld zurückzuzahlen. Diese Prüfung wird für jedes Kind und bei jedem Elternteil getrennt durchgeführt. Auch wenn Du das Kindergeld nicht bekommen hast sondern einfach entsprechend weniger Unterhalt bezahlt hast oder Ihr den Unterhalt gar nicht miteinander abrechnet, Du müsstest Deine Hälfte evtl. zurückzahlen.

    Zurückzahlen heißt in diesem Sinn übrigens dass es auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

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      #3
      AW: Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

      Zitat von dbr Beitrag anzeigen
      Ich habe simpel das Kindergeld berechnet: 12x192 € und die Summe mir quasi als Teilhaber am Kindergeld eingetragen. Korrekt?

      Steht mir die Anlage Kind zu? Wir machen die Erklärung getrennt, .......
      Hallo dbr,

      in der Anlage Kind wird der Kindergeldanspruch eingetragen unabhängig davon, wer das Kindergeld bekommt und das wäre in deinem Fall 12 x 192 geteilt durch 2 also 1152 Euro, nur als Ergänzung zum vorher schon gesagten.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

        Okay, vielen Dank an euch.

        Wie ich es verstanden habe, _muss_ ich die Anlage Kind für beide Kinder abgeben, da auf meinem Lohnzettel der Soli und die Kirchensteuer eine davon
        abhängige Komponente sind, also hinsichtlich Steuervergünstigung, Richtig? Mir leuchtet aber folgendes nicht ein: wird mir denn für die
        Kinder nocheinmal eine Steuererleichterung erteilt bei der Einkommenssteuererklärung oder ist dies eine Formalität hinsichtlich der korrekten Berechnung
        der Steuer (+/-). Die Prüfung was nun günstiger ist - ob Kinderfreibetrag bzw Kindergeld - ist denke ich bei meinem durchschnitts-Gehalt geklärt (Kindergeld).

        Grüße

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          #5
          AW: Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

          Zitat von dbr Beitrag anzeigen
          ........ Mir leuchtet aber folgendes nicht ein: wird mir denn für die
          Kinder nocheinmal eine Steuererleichterung erteilt bei der Einkommenssteuererklärung oder ist dies eine Formalität hinsichtlich der korrekten Berechnung
          der Steuer (+/-).....
          Hallo dbr,

          wie vorher schon erwähnt es gibt nur eine Vergünstigung Kindergeld oder Kinderfreibetrag und das wird durch die Günstigerprüfung ermittelt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Anlage Kind, Kindergeldbetrag, Kindergeldempfänger

            Wie ich es verstanden habe, _muss_ ich die Anlage Kind für beide Kinder abgeben, da auf meinem Lohnzettel der Soli und die Kirchensteuer eine davon
            abhängige Komponente sind, also hinsichtlich Steuervergünstigung, Richtig?
            Genauso ist es richtig! Beim Soli und der Kirchensteuer wird immer - auch schon bei der Lohnsteuer - mit dem Kinderfreibetrag gerechnet, jedem Elternteil steht davon grundsätzlich die Hälfte zu.

            Die Günstigerprüfung spielt nur für die Einkommensteuer selbst eine Rolle. Da wird geprüft, ob der Kindergeldanspruch als Steuervergütung ausreichend war. Wenn ja, dann bleibt es beim Kindergeldanspruch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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