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Eingabe der Umsatzsteuer

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    Eingabe der Umsatzsteuer

    Hallo liebes Forum,

    im ElsterFormular gibt man in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 38 und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 26 die steuerpflichtigen Umsätze zum allgemeinen Steuersatz von 19% ein.

    Wenn ich nun zum Beispiel eine Rechnung in Höhe von 88,54 EUR netto ausgestellt habe, dann sind das brutto 105,36 EUR. Die Umsatzsteuer beträgt 16,82 EUR.

    Gebe ich nun im ElsterFormular die 88,- EUR netto ein (Nachkommastellen kann man ja nicht eingeben), beläuft sich die Umsatzsteuer aber auf 16,72 EUR. Das wären dann 0,10 EUR zu wenig. Wie kann man das also in der Steuererklärung angeben, so dass die Umsatzsteuer korrekt ermittelt wird?

    Ich nehme dann ja immer mehr Umsatzsteuer ein, als dass ich ans Finanzamt abführe.

    #2
    AW: Eingabe der Umsatzsteuer

    Gebe ich nun im ElsterFormular die 88,- EUR netto ein (Nachkommastellen kann man ja nicht eingeben), beläuft sich die Umsatzsteuer aber auf 16,72 EUR. Das wären dann 0,10 EUR zu wenig. Wie kann man das also in der Steuererklärung angeben, so dass die Umsatzsteuer korrekt ermittelt wird?
    Diese Rundungsdifferenzen sind in Ordnung, die Bemessungsgrundlage ist auf volle Euro abzurunden. Wenn du ein Buchhaltungsprogramm verwendest, gleicht sich das bei der Jahreserklärung teilweise wieder aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eingabe der Umsatzsteuer

      Du kannst doch in Zeile 69 der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dein eigenes Ergebnis eintragen, wenn Du der Meinung bist dass Du mit der automatischen Berechnung ungerechtfertigt bereichert würdest.

      Kommentar


        #4
        AW: Eingabe der Umsatzsteuer

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Diese Rundungsdifferenzen sind in Ordnung, die Bemessungsgrundlage ist auf volle Euro abzurunden. Wenn du ein Buchhaltungsprogramm verwendest, gleicht sich das bei der Jahreserklärung teilweise wieder aus.
        Danke für die Antwort. Da bist du dir aber auch sicher, oder? Will keinen Stress mit dem Finanzamt haben.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du kannst doch in Zeile 69 der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dein eigenes Ergebnis eintragen, wenn Du der Meinung bist dass Du mit der automatischen Berechnung ungerechtfertigt bereichert würdest.
        Muss man das denn? Werde ich denn ungerechtfertigt bereichert, wenn ich mehr Umsatzsteuer einnehme als an das Finanzamt abgebe?

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          #5
          AW: Eingabe der Umsatzsteuer

          Da bist du dir aber auch sicher, oder? Will keinen Stress mit dem Finanzamt haben.
          Natürlich, sonst hätte ich das nicht geschrieben!

          Dort, wo in den Formularen die Centbeträge weggelassen werden dürfen, führt das im Ergebnis zu einer Abrundung. In der amtlichen Ausfüllanleitung heißt es hierzu:

          Tragen Sie bei den Bemessungsgrundlagen bitte nur Beträge in vollen Euro ein; bei den Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich.

          und an anderer Stelle:

          Bemessungsgrundlagen sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer), die in vollen Euro (ohne Centbeträge) anzugeben sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Eingabe der Umsatzsteuer

            Die Differenz führt dann natürlich in Deiner Gewinnermittlung zu außerordentlichen Erträgen, das war es dann.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Eingabe der Umsatzsteuer

              Zitat von steuerfragler Beitrag anzeigen
              Muss man das denn?
              Nein. Das kann man.

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                #8
                AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                Wie schon weiter oben erwähnt:

                Wer mit einem Buchhaltungsprogramm bucht, gleicht das bei der Jahreserklärung weitgehend aus, denn da werden die Umsätze über das Gesamtjahr addiert,

                die Abweichung bei der Bemessungsgrundlage beträgt schlussendlich dann maximal 0,99 €.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  bei den Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträgen ist dagegen stets auch die Eintragung von Centbeträgen erforderlich.
                  Es handelt sich hierbei ja um Umsatzsteuer. Die Angabe von Centbeträgen wäre dann theoretisch nötig!? Was mich auch etwas verwirrt hat, ist zum Beispiel die Eintragung in Zeile 48. Dort muss man hingegen die genauen Centbeträge manuell eingeben, oder?

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Die Differenz führt dann natürlich in Deiner Gewinnermittlung zu außerordentlichen Erträgen, das war es dann.
                  Muss ich diese außerordentlichen Erträge dann noch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Gewerbesteuererklärung extra angeben?

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                    #10
                    AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                    Zitat von steuerfragler Beitrag anzeigen
                    Muss ich diese außerordentlichen Erträge dann noch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Gewerbesteuererklärung extra angeben?
                    Klar, deswegen sage ich ja "außerordentlicher Ertrag".
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                      Was mich auch etwas verwirrt hat, ist zum Beispiel die Eintragung in Zeile 48. Dort muss man hingegen die genauen Centbeträge manuell eingeben, oder?
                      Bei der Bemessungsgrundlage nein, bei der Steuer ja. Wenn bei eventuell unterschiedlichen Steuersätzen nur eine Zeile für eine Eingabe verfügbar ist, muss die Steuer manuell berechnet werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Klar, deswegen sage ich ja "außerordentlicher Ertrag".
                        Okay. Weil Charlie24 und L. E. Fant haben was anderes gesagt. Dass diese Rundungsdifferenzen in Ordnung sind, sich das bei der Jahreserklärung teilweise wieder ausgleicht und das diese "Bereicherung" nichts ausmacht. Worauf stützt du deine Aussage? Gibt es da zum Beispiel irgendwelche Gesetze oder Beschreibungen innerhalb des ElsterFormulars?

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                          #13
                          AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                          das passiert doch ganz automatisch.

                          Den Betrag, den du vom Kunden kriegst, verbuchst du als Einnahme.

                          Was du ans FA zahlst, ist eine Betriebsausgabe.

                          Durch die Rundungsdifferenz hast du ein paar Cent mehr Einnahme als Ausgabe = außerordentlicher Ertrag.

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                            #14
                            AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                            Zitat von steuerfragler Beitrag anzeigen
                            Okay. Weil Charlie24 und L. E. Fant haben was anderes gesagt. Dass diese Rundungsdifferenzen in Ordnung sind, sich das bei der Jahreserklärung teilweise wieder ausgleicht und das diese "Bereicherung" nichts ausmacht. Worauf stützt du deine Aussage? Gibt es da zum Beispiel irgendwelche Gesetze oder Beschreibungen innerhalb des ElsterFormulars?
                            Charlie24 und L. E. Fant haben nichts Anderes gesagt, sie haben nur über das Thema Umsatzsteuer gesprochen und dass sich bei im Extremfall 12 Umsatzsteuervoranmeldungen mit Rundungsdifferenzen dieses mit viel Glück im Rahmen der Jahressteuererklärung wieder ausgleichen könnte. Und da haben sie auch völlig Recht. Ich habe aber quasi ein neues Thema aufgemacht und allein über die Gewinnermittlung für die Einkommensteuer gesprochen.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Eingabe der Umsatzsteuer

                              Okay, ich denke, ich habe es nun verstanden. Danke an alle und auch an Kloebi, der den Vorgang dabei nochmal klar verständlich gemacht hat.

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