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Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

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    Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

    Liebe Community,

    leider habe ich keine wirklich passende Antwort für mich gefunden, daher ein neues Thema:

    Meine Eltern sind beide Rentner und geben schon immer eine Steuererklärung ab. Mein Vater ist 2017 verstorben.
    Jetzt möchte ich meiner Mutter beim Ausfüllen der Erklärung für 2017 helfen und komme gleich am Anfang nicht weiter.
    - Wie ist die Anlage R für meinen Vater auszufüllen?
    Die Rente vom 1.1.17 bis zum Todestag (taggenau oder anders ausrechnen?) in Zeile 5 eintragen.
    - Das Gleiche mit den Vorsorgeaufwendungen - taggenau bis zum Todestag?
    - Wie ist die Anlage R für meine Mutter auszufüllen?
    Ist die Altersrente jetzt die vorhergehende Rente und die neue ist Alters- plus Witwenrente?
    Allerdings gibt es ja dafür zwei getrennte Bescheide.
    In einem anderen Thread habe ich dies gefunden:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn man sich die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt vom Rentenversicherungsträger zuschicken lässt, was man nur einmal beantragen muss, ist das weder nervenaufreibend noch kompliziert!

    Ich hatte diesen Antrag bereits mit dem Rentenantrag gestellt und erhalte die Mitteilung seitdem zuverlässig im Januar des Folgejahres.

    Den Antrag kann man als Rentner hier auch online stellen (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Versichertenrente oder Hinterbliebenenrente auswählen!):

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Leider habe ich das entsprechende Formular nicht finden können. Eventuell haben die umgebaut. Wonach genau muß man suchen? Mit dem Stichwort "Rentenbezugsmitteilung" finde ich nur zwei Erläuterungen, die erst mal nicht zielführend waren.

    Meine nächste Frage ist nicht unbedingt Elster-bezogen, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand helfen.

    Im Zusammenhang mit dem Splittingtarif ist immer vom Gnadensplitting die Rede.
    Wie verhält sich das denn mit dem Freibetrag für Kapitaleinkünfte?
    Zum Einen für 2017 - gelten die 1602 Euro oder werden die 801 Euro meines Vaters anteilig berechnet (das macht ja eh das Finanzamt).
    Und wie ist es dann für 2018 und 19 geregelt - 801 oder 1602 Euro?

    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

    Zitat von Hoizmichl Beitrag anzeigen
    Liebe Community,

    leider habe ich keine wirklich passende Antwort für mich gefunden, daher ein neues Thema:

    Meine Eltern sind beide Rentner und geben schon immer eine Steuererklärung ab. Mein Vater ist 2017 verstorben.
    Jetzt möchte ich meiner Mutter beim Ausfüllen der Erklärung für 2017 helfen und komme gleich am Anfang nicht weiter.
    - Wie ist die Anlage R für meinen Vater auszufüllen?
    Die Rente vom 1.1.17 bis zum Todestag (taggenau oder anders ausrechnen?) in Zeile 5 eintragen.
    - Das Gleiche mit den Vorsorgeaufwendungen - taggenau bis zum Todestag?
    - Wie ist die Anlage R für meine Mutter auszufüllen?
    Ist die Altersrente jetzt die vorhergehende Rente und die neue ist Alters- plus Witwenrente?
    Allerdings gibt es ja dafür zwei getrennte Bescheide.
    In einem anderen Thread habe ich dies gefunden:



    Leider habe ich das entsprechende Formular nicht finden können. Eventuell haben die umgebaut. Wonach genau muß man suchen? Mit dem Stichwort "Rentenbezugsmitteilung" finde ich nur zwei Erläuterungen, die erst mal nicht zielführend waren.

    Meine nächste Frage ist nicht unbedingt Elster-bezogen, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand helfen.

    Im Zusammenhang mit dem Splittingtarif ist immer vom Gnadensplitting die Rede.
    Wie verhält sich das denn mit dem Freibetrag für Kapitaleinkünfte?
    Zum Einen für 2017 - gelten die 1602 Euro oder werden die 801 Euro meines Vaters anteilig berechnet (das macht ja eh das Finanzamt).
    Und wie ist es dann für 2018 und 19 geregelt - 801 oder 1602 Euro?

    Vielen Dank schon mal!
    Hallo, zu Punktb

    Wegen Wartungsarbeiten stehen Ihnen die Online-Dienste an diesem Wochenende leider nicht zur Verfügung.

    Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen unser Angebot nach Abschluss der technischen Arbeiten wieder vollständig zur Verfügung stellen zu können.

    zu Punkt 2

    Verstirbt ein Ehepartner im laufenden Jahr, gilt für diesen Zeitraum noch die gemeinsame Veranlagung. Der Sparerfreibetrag und die Werbekostenpauschale werden in der vorgesehenen Höhe gewährt. Das Folgejahr macht jedoch eine Änderung bei der steuerlichen Veranlagung erforderlich, denn Sparerfreibetrag und Werbekostenpauschale können nur Steuerzahler persönlich für sich beanspruchen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

      Die Rente vom 1.1.17 bis zum Todestag (taggenau oder anders ausrechnen?) in Zeile 5 eintragen.
      - Das Gleiche mit den Vorsorgeaufwendungen - taggenau bis zum Todestag?
      Die Rente des Vaters wird bis zum Ende des Sterbemonats gewährt, nur die Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden taggenau abgerechnet.

      Es kann durchaus sein, dass zumindest für den Vater der Online-Antrag nicht mehr klappt.

      Für die Hinterbliebenenrente der Mutter sollte der Antrag kein Problem sein, aber da werden nur die Beträge nach dem Sterbemonat auf der Bescheinigung stehen.


      Ergänzung:

      Der Link funktioniert wieder:

      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Rente des Vaters wird bis zum Ende des Sterbemonats gewährt, nur die Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden taggenau abgerechnet.

        Es kann durchaus sein, dass zumindest für den Vater der Online-Antrag nicht mehr klappt.

        Für die Hinterbliebenenrente der Mutter sollte der Antrag kein Problem sein, aber da werden nur die Beträge nach dem Sterbemonat auf der Bescheinigung stehen.
        Hmm, so ganz ist mir das immer noch nicht klar.
        Also: Angenommen, die Altersrente meiner Mutter beträgt 900€ und die Witwenrente 800€. Mein Vater ist im April gestorben, die Witwenrente läuft seit 1.5.17.
        Trage ich jetzt bei "vorherige Rente" die Altersrente ein (mit Beginn 1.1.17 und als Ende den Beginn der Witwenrente)?
        Oder gibt es in diesem Fall keine "vorherige Rente" und ich rechne einfach zusammen, was meine Mutter das Jahr über an Rente insgesamt bekommen hat (bzw. das was in der jetzt beantragten Bescheinigung steht)? Also 4 x 900€ + 9 x 1700€?

        Kommentar


          #5
          AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

          Zitat von Hoizmichl Beitrag anzeigen
          Hmm, so ganz ist mir das immer noch nicht klar.
          Also: Angenommen, die Altersrente meiner Mutter beträgt 900€ und die Witwenrente 800€. Mein Vater ist im April gestorben, die Witwenrente läuft seit 1.5.17.
          Trage ich jetzt bei "vorherige Rente" die Altersrente ein (mit Beginn 1.1.17 und als Ende den Beginn der Witwenrente)?
          Oder gibt es in diesem Fall keine "vorherige Rente" und ich rechne einfach zusammen, was meine Mutter das Jahr über an Rente insgesamt bekommen hat (bzw. das was in der jetzt beantragten Bescheinigung steht)? Also 4 x 900€ + 9 x 1700€?
          Hallo,

          du brauchst 2x Anlage R
          1x Vater; 1x Mutter
          Anlage R Vater füllst du die Zeilen 4 mit 7 aus
          bei Anlage R Mutter Zeilen 4 mit 7 (Rente Mutter) dann hinzufügen 2.Rente
          Ausfüllen Zeile 4 mit 9
          Zeile 7 Beginn 01.05.2017 ; Zeile 8 Vorhergehende Rente: Beginn der Rente des Vaters; Zeile 9 Ende der Rente des Vaters 30.04.2017

          Gruß FIGUL
          Zuletzt geändert von FIGUL; 29.01.2018, 13:32. Grund: Ergänzung
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

            Mein Vater ist im April gestorben, die Witwenrente läuft seit 1.5.17. Trage ich jetzt bei "vorherige Rente" die Altersrente ein (mit Beginn 1.1.17 und als Ende den Beginn der Witwenrente)?
            Bei Hinterbliebenenrenten gibt es immer eine vorherige Rente, in dem Fall war das die Altersrente deines Vaters. Wenn die tatsächlich erst am 01.01.2017 begonnen hätte, dann ist in die
            Zeilen 8 und 9 folgendes Datum einzutragen: 01012017 und 30042017. Falls der Rentenbeginn des Vaters vor 2017 lag, ist natürlich das Datum des ursprünglichen Rentenbeginns anzugeben.
            Die Witwenrente der Mutter beginnt am 01052017.

            Die Altersrente deines Vaters von Januar bis April ist in seiner Anlage R zu erklären, die darf nicht zu der Witwenrente deiner Mutter addiert werden.

            Jede Rente muss immer einzeln erklärt werden, auch die Altersrente deiner Mutter und die Witwenrente dürfen keineswegs addiert werden. ElsterFormular bietet dafür den Button: Rente hinzufügen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei Hinterbliebenenrenten gibt es immer eine vorherige Rente, in dem Fall war das die Altersrente deines Vaters. Wenn die tatsächlich erst am 01.01.2017 begonnen hätte, dann ist in die
              Zeilen 8 und 9 folgendes Datum einzutragen: 01012017 und 30042017. Falls der Rentenbeginn des Vaters vor 2017 lag, ist natürlich das Datum des ursprünglichen Rentenbeginns anzugeben.
              Die Witwenrente der Mutter beginnt am 01052017.

              Die Altersrente deines Vaters von Januar bis April ist in seiner Anlage R zu erklären, die darf nicht zu der Witwenrente deiner Mutter addiert werden.

              Jede Rente muss immer einzeln erklärt werden, auch die Altersrente deiner Mutter und die Witwenrente dürfen keineswegs addiert werden. ElsterFormular bietet dafür den Button: Rente hinzufügen
              Hallo,

              danke Charlie24
              Doppelt gemoppelt hält besser.
              Was hast du Neues und Wichtiges erwähnt bei deinem Beitrag?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Witwenrente in Anlage R eintragen / Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

                Was hast du Neues und Wichtiges erwähnt bei deinem Beitrag?
                Nichts, aber ich habe beim Verfassen meiner Antwort ja auch nicht gesehen, dass du ebenfalls an einer Antwort schreibst.

                Immerhin widersprechen sich die Antworten nicht!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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