Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage U für Ehegattenunterhalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage U für Ehegattenunterhalt

    Guten Morgen,

    finde bei den Elster Formularen (Anlage U) nicht das passende für geschiedene/getrennt lebende Ehegatten sondern dort nur für bedürftige Personen. Das passende finde ich nur in der Formularsammlung der Bundesfinanzverwaltung mit der Folge, dass ich dieses Formular auch nicht mit meiner Steuererklärung online meinem FA übermitteln kann. Ich muss es ausdrucken und mit der Post der unterschriebenen Steuererklärung beifügen. In Zeile 40 (Sonderausgaben) wird ausdrücklich auf das Formular verwiesen, ich kann mich also nicht nur auf den dortigen Eintrag der Unterhaltsleistung an meine Ehefrau beschränken.

    Wer kann helfen und mich aufklären?

    Beste Grüße
    Bernd

    #2
    AW: Anlage U für Ehegattenunterhalt

    Die Anlage U gibt es nicht als Online-Version, da diese nur mit eigenhändiger Unterschrift beider Personen gültig ist.

    Die Anlage U wird einmalig ausgefüllt und behält dann seine Gültigkeit bis zum Widerruf. Für die Folgejahre reicht somit die Eintragung im Mantelbogen (Sonderausgaben) und die Vorlage der Zahlungsbelege (sofern diese angefordert werden).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage U für Ehegattenunterhalt

      Hallo carnik,

      die Anlage Unterhalt findest du im Elsterformular als Anlage und die kann auch für Unterstützungsleistungen an geschiedene oder getrenntlebende Ehegatten verwendet werden, allerdings mit der Folge, dass diese nur als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

      Die gewünschte Anlage U für die Berücksichtigung als Sonderausgaben gibt es nur separat und warum hast du ja schon erfahren.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage U für Ehegattenunterhalt

        Besten Dank für die Antworten.

        Ist das wirklich so, dass nur bei der 1. Geltendmachung meiner Unterhaltszahlungen die Anlage U erforderlich ist und in den Folgejahren entfallen kann?

        Ich habe dies erstmals für 2016 (ab August bis Dezember) erklärt. 2017 ist das zweite Jahr komplett. Also wäre jetzt nur noch der Eintrag in Zeile 40 ohne Anlage U aber mit den Zahlungsnachweisen (Bankauszug) ausreichend?

        Insoweit ist der Hinweis bei Zeile 40 nicht eindeutig.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage U für Ehegattenunterhalt

          Insoweit ist der Hinweis bei Zeile 40 nicht eindeutig.

          Es steht aber doch unmissverständlich in der Eingabehilfe:

          Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger der Unterhaltsleistung nicht widerruft. Für den erstmaligen Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U, die Sie beim Finanzamt erhalten
          oder im Internet unter www.finanzamt.de abrufen können. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Unterhaltsleistungen zu unterschreiben, wenn er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage U für Ehegattenunterhalt

            Sorry, habe leider die "Eingabehilfe" zu Zeile 40 übersehen und nur den Hinweis zu Ziffer 40 im Formular selbst gesehen. Der alleine betrachtet war nicht eindeutig.

            Werde also keine Anlage U mehr abgeben sondern nur als Zahlungsnachweis einen Bankauszug für 2017.

            Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre aufklärenden Beiträge.

            Kommentar

            Lädt...
            X