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Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

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    Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

    Hallo Community,

    folgende Konstellation ich habe Gehalt und eine Abfindung bekommen. Mein Gehalt und das meiner Frau reduziere ich über Ausgaben auf ein zvE von 0€. (gemeinsame Veranlagung) Übrig bleibt eine Abfindung von ca 100.000€.

    Diese müsste nun nach der 1/5tel Regelung besteuert werden. Bedeutet 20.000€ mal Zinssatz.

    Ich erwarte eigentlich, dass er von den 20.000€ die 18.000€ Grundfreibetrag (Splitting) abzieht und die Steuer für 2.000€ ermittelt und wieder mal 5 nimmt. Das wären dann knapp 3.000€.
    In der ausführlichen Abrechnung besteuert Elster aber diese Einnahmen (nach §34 ...) nicht nach dem Splitting Tarif sondern nur mit meinem Freibetrag.

    Weiß jemand wie und wo ich das eintragen kann, dass er es korrekt berechnet? Oder habe ich ein Verständnisproblem bei der 1/5tel Regelung.

    Danke und Grüße

    #2
    AW: Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

    Oder habe ich ein Verständnisproblem bei der 1/5tel Regelung.
    Es sieht so aus, als hättest du den Steuertarif nicht verstanden! Die Grundfreibeträge sind bereits in den Tarif eingearbeitet, nochmal abziehen entfällt deshalb.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

      Zitat von Pirax Beitrag anzeigen
      Hallo Community,
      .......
      Ich erwarte eigentlich, dass er von den 20.000€ die 18.000€ Grundfreibetrag (Splitting) abzieht und die Steuer für 2.000€ ermittelt und wieder mal 5 nimmt. Das wären dann knapp 3.000€.
      .......
      Hallo Pirax,
      Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.
      Ich erwarte auch dass ich etwas zurückbekomme, aber muss trotzdem jedes Jahr nachzahlen.
      Tschüß

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        #4
        AW: Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

        Hallo,

        @holzgoe - ein Wunschkonzert erwarte ich nicht, deswegen mache ich mir ja vorher Gedanken

        Nach gründlicher Prüfung ist mir aufgefallen, dass ich noch Elterngeld bezogen / eingetragen hatte. Dies erhöht natürlich die Progression. Leider ist diese Progressionserhöhung auf der ausführlichen Darstellung nicht ersichtlich und ich hatte es nicht mehr im Sinn. Wenn man es richtig macht stimmts dann auch. Elster berechnet die Abfindung, welche nach §34 zur 1/5 Regelung besteuert wird, auch korrekt mit dem Splittingtarif und dem dazugehörigen Freibetrag.

        Danke und Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung 5tel Regelung - kein Splittingtarif?

          Hallo Pirax,

          dann ist ja alles gut, jetzt muss nur noch das FA mitspielen, weil das beurteilt ja den Sachverhalt abschließend anhand der Unterlagen, ob die 1/5 Regelung zu Recht angewandt wird.
          Dann sollte dein Ergebnis mit dem Bescheid übereinstimmen.

          Tschüß

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