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2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

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    2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    letztes Jahr war ich für 2 Wochen bei einem Kurzzeitpraktikum, wo ich 800€ brutto verdient habe. Dieser Betrag wurde mir auch ausgezahlt, ich habe also brutto = netto verdient und keine Abgaben gezahlt. Auf den Abrechnungen sind ebenfalls keine Abgaben aufgeführt. Vom Arbeitgeber habe ich somit keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen.

    Die Frage ist jetzt
    1) Muss ich die 800€ irgendwo angeben?
    2) Wenn ja, wo? Zeile 27 in Anlage N? (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen)

    Grüße
    dangemergl
    Zuletzt geändert von ; 01.02.2018, 17:33.

    #2
    AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

    Der Arbeitgeber hat bis zum 28.02.2018 für 2017 die Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln und Dir DANN einen Ausdruck auszuhändigen. Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert hat. Ob Du Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat ist irrelevant für die Frage, ob Du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommst.

    Bei Pauschalversteuerung kommt gar nichts davon in die Steuererklärung, bei normaler Versteuerung mit Lohnsteuerbescheinigung wartest Du die Lohnsteuerbescheinigung ab und übernimmst das so.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

      Woher weiß ich, ob der Arbeitgeber pauschal versteuert hat? Steht das auf den Lohnabrechnungen?

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        #4
        AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

        Hallo dangemergl,

        als Student gelten für Sie keine Besonderheiten bei den Minijob-Regelungen. Demnach handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die 450-Euro-Grenze nicht übersteigt oder
        kurzfristigen Minijob, wenn Ihre Beschäftigung von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Der Verdienst ist hier unerheblich. Ihr 450-Euro Minijob ist versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Eine Lohnsteuerbescheinigung für diese kurzfristige Beschäftigung erhalten Sie nicht! Er fließt nicht in Ihre Einkommensteuererklärung ein.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
          Hallo dangemergl,

          als Student gelten für Sie keine Besonderheiten bei den Minijob-Regelungen. Demnach handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die 450-Euro-Grenze nicht übersteigt oder
          kurzfristigen Minijob, wenn Ihre Beschäftigung von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Der Verdienst ist hier unerheblich. Ihr 450-Euro Minijob ist versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Eine Lohnsteuerbescheinigung für diese kurzfristige Beschäftigung erhalten Sie nicht! Er fließt nicht in Ihre Einkommensteuererklärung ein.
          Ok, das heißt also, dass ich das Praktikum in der Steuererklärung komplett weg lassen kann?
          Auch wenn ich nebenher regulär noch einen Minijob (395€ brutto) im Monat hatte? Der Minijob lief über das gesamte Jahr.

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            #6
            AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

            Schaue mal, ob da irgendwo etwas bei "Lohnsteuerklasse" steht. Wenn da nichts oder "0" steht, dann pauschal, bei Steuerklassen 1 bis 6 normale Versteuerung mit freudiger Lohnsteuerbescheinigungserwartung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

              Im Feld "Stkl" steht gar nichts (zum Vergleich, bei meinem dauerhaften Minijob steht Stkl 1). Somit also pauschalversteuert, wenn ich das richtig verstehe. Das heißt, ich muss gar nichts angeben? Das wäre natürlich super

              Sorry für die vielen Fragen, aber alles was mit Steuern zu tun hat, ist für mich einfach ein riesiges Fragezeichen. Ich verstehe nicht, warum man es den Leuten so schwer machen muss und keine verständlichen Formulare bereitstellen kann.
              Zuletzt geändert von ; 01.02.2018, 18:09.

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                #8
                AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                Zitat von dangemergl Beitrag anzeigen
                Im Feld "Stkl" steht gar nichts (zum Vergleich, bei meinem dauerhaften Minijob steht Stkl 1). Somit also pauschalversteuert, wenn ich das richtig verstehe. Das heißt, ich muss gar nichts angeben? Das wäre natürlich super

                Sorry für die vielen Fragen, aber alles was mit Steuern zu tun hat, ist für mich einfach ein riesiges Fragezeichen. Ich verstehe nicht, warum man es den Leuten so schwer machen muss und keine verständlichen Formulare bereitstellen kann.
                Hallo,

                dein sogenannter dauerhafter Minijob war kein Minijob.
                Er lief doch auf StKl 1 und du bekommst eine LstBesch.
                Die 800. waren Minijob. Den musst du nicht angeben.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                  Gut, danke. Habe es so abgeschickt und hoffe mal, dass ich mich jetzt für den Rest des Jahres nicht mehr mit diesem Steuermüll rumschlagen muss. Unglaublich nervige Arbeit

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                    #10
                    AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                    Zitat von dangemergl Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe nicht, warum man es den Leuten so schwer machen muss und keine verständlichen Formulare bereitstellen kann.
                    Hallo dangemergl,

                    wie sollen denn deiner Meinung nach verständliche Formulare aussehen ?

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo dangemergl,

                      wie sollen denn deiner Meinung nach verständliche Formulare aussehen ?

                      Tschüß
                      Es wäre beispielsweise schonmal eine Hilfe, wenn alle Felder ausgeblendet werden, die aufgrund einer vorherigen Eingabe sowieso nicht mehr auszufüllen sind, da sie keinen Sinn mehr machen.

                      Außerdem wäre es hilfreich, wenn die Bezeichnungen der Formularfelder auch für Nicht-Wirtschaftler verständlich wären. Auch die Hilfetexte sind teilweise so umständlich formuliert, dass man sie 3 mal lesen muss, um sie annähernd zu verstehen. Und ich kann nicht bei jeden Feld die Hilfe solange lesen, bis ich sie verstehe. Ich habe anderes zu tun als mich tagelang mit der Steuererklärung zu beschäftigen.

                      Irgendwo habe ich mal gelesen, dass über 90% der weltweiten Literatur über Steuerangelegenheiten aus Deutschland kommt. Das würde einiges erklären. In anderen Ländern geht die Steuererklärung wesentlich einfacher. Aber Deutschland ist ja bekannt für seine Bürokratie...
                      Zuletzt geändert von ; 01.02.2018, 23:18.

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                        #12
                        AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                        Zitat von dangemergl Beitrag anzeigen
                        Es wäre beispielsweise schonmal eine Hilfe, wenn alle Felder ausgeblendet werden, die aufgrund einer vorherigen Eingabe sowieso nicht mehr auszufüllen sind.

                        .....
                        Hallo dangemergl,

                        die Formulare im Elsterformular sind ja identisch mit dem Papiervordrucken und die sollen ja für alle Konstellationen der Steuerpflichtigten gelten.
                        Aber wenn du jetzt eine Steuererklärung erfolgreich erstellt und verschickt hast, profitierst du im Folgejahr von der Datenübernahmefunktion und du weißt sofort wo du wieder Eintragungen machen musst, korrigierst nur die aktuellen Zahlen.

                        Tschüß

                        P.S. ....du hast recht wie heißt es so schön Formulare, Formulare von der Wiege bis zur Bahre.

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                          #13
                          AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo dangemergl,

                          die Formulare im Elsterformular sind ja identisch mit dem Papiervordrucken und die sollen ja für alle Konstellationen der Steuerpflichtigten gelten.
                          Vielleicht ist das das Problem. Man will alle Fälle mit einem Formular abdecken und deshalb wird es sehr kompliziert. Vielleicht wäre es besser, wenn man mit einem Assistenten durch das Formular geführt werden könnte, der erst allgemein verständliche Fragen zur eigenen Situation stellt und dann die konkreten Zahlenwerte abfragt. Ich kenne mich im Steuerrecht absolut nicht aus und weißt deshalb nicht, ob sowas umsetzbar wäre.

                          Ich verstehe auch nicht, warum man der Schritt der Digitalisierung geht und dann die Papierformulare 1:1 übernimmt. Das wäre doch eine super Gelegenheit, die ganze Angelegenheit zu vereinfachen. Das ist so, als könnte man mit Word das geschriebene nicht mehr bearbeiten, einfach weil es auf dem Papier auch nicht geht.

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Aber wenn du jetzt eine Steuererklärung erfolgreich erstellt und verschickt hast, profitierst du im Folgejahr von der Datenübernahmefunktion und du weißt sofort wo du wieder Eintragungen machen musst, korrigierst nur die aktuellen Zahlen.
                          Naja. Es bleibt immer ein ungutes Gefühl, weil man sich bei einigen Feldern einfach nicht sicher ist. Ich weiß nie, ob ich das maximale rausgeholt habe oder nicht. Letztes Jahr beispielsweise habe ich nur 3000€ verdient, hatte aber Arztkosten von über 4000€ und trotzdem keinen Verlustvortrag. Ob es an falschen Eingaben oder sonstwas lag, weiß ich nicht.


                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          P.S. ....du hast recht wie heißt es so schön Formulare, Formulare von der Wiege bis zur Bahre.
                          Ich finde es auch ungerecht, wie das deutsche Steuerrecht derzeit aussieht. Arme Leute, die sich keinen Steuerberater leisten können, müssen selbst schauen, wie sie sich durch die Formulare quälen und holen dann am Ende nicht das Maximale raus. Reiche Leute, bei denen es nicht darauf ankommt, viel zurück zu holen, leisten sich einen Steuerberater und holen das maximale raus. Fair ist das nicht

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                            #14
                            AW: 2-wöchige Beschäftigung ohne Abgaben und Lohnsteuerbescheinigung

                            Hallo dangemergl,

                            für erfolgreiche Einstiege in ein Thema empfehlen sich schon mal vollständige Informationen, etwa über Anzahl und Umfang von nebeneinander oder unabhängig voneinander wahrgenommenen Jobs.
                            Empfehlenswert ist auch das Lesen von Dokumenten, etwa der Lohn- und Gehaltsabrechnung:
                            Status 109 = Praktikant / Werkstudent
                            ElsterFormular darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr Hilfe und Unterstützung bieten als die böse kommerzielle Software. (Wettbewerbsverbot) Aber wenn bei der Eingabe der Interviewmodus gewählt wird, werden genau die unnötigen Klippen umschifft, welche Sie sowieso nicht mehr ausfüllen müssen. Dies als Tipp fürs nächste Mal.
                            Ihre schlechte Meinung über das deutsche Finanzwesen entbehrt jeder Grundlage - sie ist eine Fake News.
                            Schauen Sie doch mal bei T-Online ( http://www.t-online.de/finanzen/id_6...-laendern.html ) nach. Danach werden auch Sie feststellen, dass andernorts auch durchaus doppelt so viele Felder ausgefüllt werden müssen wie hierzulande.
                            Ich muss mir gegenwärtig Klagen über das Südafrikanische Steuerrecht anhören. Da erscheint der alte §10e EStG als Kinderliteratur
                            Mit freundlichen Grüßen
                            gez. D. Cremer

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