Hallo zusammen,
vielleiicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, da ich ratlos bin, wie ich es in Elster richtig eingeben soll.
Ich bin befristet für 18 Monate von meinem Arbeitgeber räumlich versetzt (Büro ist ausgelagert worden) seit Oktober 2016. Das hat zur Folge, dass ich 2017 meine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht habe. Laut Arbeitsvertrag bin ich aber einer zugeordnet, die ich ab Mitte 2018 wieder aufsuchen werde.
Jedoch verlangt Elster, dass ich eine erste Tätigkeitsstätte angebe und min. 1 Tag angebe. Da ich jedoch wie gesagt meine 1. Tätigkeitsstätte aufgrund der befristetet Versetzung nicht aufgesucht habe, sondern 2017 permanent in der Auswärtstätigkeit war, kann ich dort leider eigentlich keine Tage angeben.
In der Steuererklärung 2016 hatte ich damit noch keine Probleme, da ich von August bis Oktober 2016 meine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hatte und somit die Zeiten Splitten konnte.
Wie gebe ich das für 2017 richtig an?
Muss dazu ergänzen, dass mein Arbeitgeber einen pauschalbesteuerte Fahrtkostenzuschuss von 17,10 € im Monat bezahlt hat, der in Zeile 18 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Wenn ich diesen weglasse, brauche ich keine 1. Tätigkeitsstätte angeben (hatte den zuvor in Zeile 51 Auswärtstätigkeit eingetragen), jedoch muss ich den ja nun nicht in Zeile 51 angeben sondern Zeile 18. Daher das Dilemma.
vielleiicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, da ich ratlos bin, wie ich es in Elster richtig eingeben soll.
Ich bin befristet für 18 Monate von meinem Arbeitgeber räumlich versetzt (Büro ist ausgelagert worden) seit Oktober 2016. Das hat zur Folge, dass ich 2017 meine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht habe. Laut Arbeitsvertrag bin ich aber einer zugeordnet, die ich ab Mitte 2018 wieder aufsuchen werde.
Jedoch verlangt Elster, dass ich eine erste Tätigkeitsstätte angebe und min. 1 Tag angebe. Da ich jedoch wie gesagt meine 1. Tätigkeitsstätte aufgrund der befristetet Versetzung nicht aufgesucht habe, sondern 2017 permanent in der Auswärtstätigkeit war, kann ich dort leider eigentlich keine Tage angeben.
In der Steuererklärung 2016 hatte ich damit noch keine Probleme, da ich von August bis Oktober 2016 meine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hatte und somit die Zeiten Splitten konnte.
Wie gebe ich das für 2017 richtig an?
Muss dazu ergänzen, dass mein Arbeitgeber einen pauschalbesteuerte Fahrtkostenzuschuss von 17,10 € im Monat bezahlt hat, der in Zeile 18 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Wenn ich diesen weglasse, brauche ich keine 1. Tätigkeitsstätte angeben (hatte den zuvor in Zeile 51 Auswärtstätigkeit eingetragen), jedoch muss ich den ja nun nicht in Zeile 51 angeben sondern Zeile 18. Daher das Dilemma.
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