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Anlageverzeichnis Rumpfjahr

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    Anlageverzeichnis Rumpfjahr

    Hallo,

    wegen Betriebsaufgabe am 30.06.2017 soll die Abschreibung 2017 nur über das erste Halbjahr gehen. Obwohl in der EÜR 2017 das abweichende Wirtschaftsjahr eingetragen ist, wird im Anlageverzeichnis der Afa-Betrag fürs ganze Jahr berechnet (und automatisch in Zeile 31/30 EÜR übertragen). Wie anpassen?

    Nebenfrage: man kann von 2016 "Daten nach 2017 übernehmen", dann wird ein 2017-Formular erstellt, aber auf MeinElster heißt es, das 2017-EÜR-Formular gibt's erst im März. Gibt's da einen Unterschied?

    Danke im voraus,
    Monica

    #2
    AW: Anlageverzeichnis Rumpfjahr

    Ein abweichendes Wirtschaftsjahr gibt es bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowieso nicht (siehe § 4a EStG), es sollte aber kein Problem sein, die AfA-Beträge nur für 6 Monate einzugeben.

    Die AfA-Beträge werden doch nicht automatisch erzeugt, es sei denn, du hast die Daten aus dem Vorjahr übernommen?

    Bestimmte Formulare, dazu gehört das EÜR-Formular, werden in Mein ELSTER erst später veröffentlicht. Inhaltlich unterscheiden sich die Formulare nicht voneinander.

    Ich darf der guten Ordnung halber noch darauf hinweisen, dass bei einer Betriebsaufgabe bilanziert werden muss (§ 16 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 EStG)!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlageverzeichnis Rumpfjahr

      Danke für die superschnelle Antwort!

      § 4a EStG spricht nur von Schuldzinsen oder?
      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

      Ja, ich hatte die AfA-Beträge aus dem Vorjahr übernommen. Die Frage verstehe ich nicht, wer würde das alles noch mal eingeben?

      Aber das eigentliche Problem: in dem Formular wird der Afa-Betrag schon automatisch erzeugt (egal ob mit oder ohne Datenübernahme aus dem Vorjahr), wie kann ich ihn denn halbieren?

      Und ein nützlicher Tipp von meiner Seite: bei einer Betriebsaufgabe kann einen das Finanzamt in einfachen Fällen auf Wunsch von der Bilanzpflicht befreien!

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        #4
        AW: Anlageverzeichnis Rumpfjahr

        Ach hier ist die gemeinte Stelle im EStG:
        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4a.html

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          #5
          AW: Anlageverzeichnis Rumpfjahr

          Ja, ich hatte die AfA-Beträge aus dem Vorjahr übernommen. Die Frage verstehe ich nicht, wer würde das alles noch mal eingeben?
          Wenn du aber 2017 nur noch 6 Monate statt der 12 Monate abschreiben darfst, wirst du die (halben) AfA-Beträge wohl selbst eingeben müssen. Übernommen wurde ja der Vorjahreswert für 12 Monate.

          Die halbierten Werte musst du im Anlagenverzeichnis (Teil 2) in die Spalte AfA Auflösungsbetrag eintragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlageverzeichnis Rumpfjahr

            Ach so, ich dachte, die Beträge in der Spalte AfA / Auflösungsbetrag werden nicht übernommen, sondern (wie in meinem früheren Steuerprogramm) für das fragliche Jahr neu errechnet und sind deswegen nicht überschreibbar. Aber jetzt verstehe ich, man gibt ja auch nicht die Abschreibungsdauer ein...Man kann die einzelnen Werte schon überschreiben, aber natürlich nicht die Summe.
            Vielen Dank!
            Gruß Monica

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