AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Hallo Deryabar,
das sieht ganz danach aus.
Tschüß
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Einklappen
X
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Ist das der Fehler, der bei Steuerberechnung zum Fehler "Sie haben Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG erklärt. Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne." führt ?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Zwei Fehler (Anlage Kind und Anlage Unterhalt) behoben, einen neuen eingebaut! Was soll man jetzt dazu sagen?
Das nächste Update kommt bestimmt!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
In der neuen Version 19.1 wird jetzt zwar eine Abfindung lt. Nr. 19 der LStB richtigerweise ermäßigt besteuert ("zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG"), die normalen Einkünfte werden aber gleich zweimal um den Abfindungsbetrag reduziert.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Ergänzung:
Macht man die Eingabe, wie in der Hilfe vorgeschlagen unter Nummer 10 ff, taucht der nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu versteuernde Betrag auch dann in der Steuerberechnung auf, wenn die Steuer 0 ist.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
... die Abfindung selbst taucht in der Berechnung aber nicht mehr auf (zu erwarten wäre: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG") und wird daher überhaupt nicht versteuert!
Du hast aber recht, sie taucht nämlich auch bei einem höheren Brutto und verbleibenden Steuern nicht mehr! Auch wieder ein Fehler in der Vorausberechnung.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei ElsterFormular kannst du den Wert auch unter Nummer 19 eingetragen lassen, es rechnet auch damit richtig. Das war zumindest im letzten Jahr so!
Die Angabe einer Abfindung in Nr. 19 der LStB bewirkt in der ElFo-Berechnung zwar eine Reduktion des Steuer-Brutto in Nr. 3 (mit der entsprechenden Steuererstattung), die Abfindung selbst taucht in der Berechnung aber nicht mehr auf (zu erwarten wäre: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG") und wird daher überhaupt nicht versteuert!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Alles klar.
Danke Charlie.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Aber warum bekomm ich da so einen riesen Unterscheid raus:
Muss ich das denn überhaupt machen, oder kann ich die Beträge so wie oben im ersten Beispiel gezeigt, lassen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Aber warum bekomm ich da so einen riesen Unterscheid raus:
folgendes steht in der Bescheinigung:
3) 22.685,60
4) 6.428,82
5) 353,57
19) 17.500,00
Steuerrückzahlung (mit allen Werbungskosten) = 6.400,00 Euro
Wenn ich das jetzt ändere in:
3) 22.685,60 - 17.500,00 = 5.185,00
4) bleibt
5) bleibt
19) entfernt
10) 17.500,00
11) 0,00
12) 0,00
Steuerrückzahlung (mit allen Werbungskosten) = 632,00 Euro
Gravierender Unterschied!
Muss ich das denn überhaupt machen, oder kann ich die Beträge so wie oben im ersten Beispiel gezeigt, lassen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Da die einbehaltene Steuer in den Beträgen unter den Nummern 4 und 5 bereits enthalten ist, ist natürlich unter den Nummern 11 und 12 nur der Wert 0,00 richtig.
Einen Kommentar schreiben:
-
Abfindung - Frage zu der Zeile 11
Guten Tag zusammen,
im vorraus vielen Dank für die Hilfestellungen.
Ich mache gerade die Steuererklärung und will die fünftel-Regelung anweden.
Da der Betrag in Zeile 19 eingetragen ist, habe ich:
- den Abfindungsbetrag in Zeile 10 geschrieben
- die Zeile 3 um den ABfindungsbetrag reduziert.
Sobald das geschehen ist, möchte das Programm das ich in Zeile 11 und 12 auch einen Wert eintrage.
Nun, was genau muss denn da rein?
Wenn ich 0,00 eintrage macht das einen gravierenden Unterschied, als wenn ich Zeile 4 und 5 übernehme.
Wäre dankbar für einen Tipp.
Danke.Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: