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Kapitalerträge aus Bausparverträgen der Kinder

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    Kapitalerträge aus Bausparverträgen der Kinder

    Hallo,

    Allgemein gehören die Kapitalerträge ja in die Anlage Kap das ist mir klar. Aber jetzt habe ich folgendes Problem bzw. Unwissen:

    Meine Kinder haben beide einen Bausparvertrag, daraus ergaben sich Kapitalerträge. Aber auf dem Deckblatt ist ja nur anzukreuzen Ehefrau/Ehemann, Steuerpflichtige Person oder Person A oder B. Sind meine Kinder dann die Person A oder B?

    Oder soll ich nur die Mitteilung vom Bausparvertrag in Anlage beifügen ohne die Anlage Kap auszufüllen?

    Danke für eure Hilfe.

    #2
    AW: Kapitalerträge aus Bausparverträgen der Kinder

    Die Kapitalerträge von Kindern haben in der Steuerklärung der Elstern nichts verloren!

    Wenn Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, könnten die Kinder eine eigene Erklärung mit Antrag auf Günstigerprüfung abgeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge aus Bausparverträgen der Kinder

      Zitat von Nicole511 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Allgemein gehören die Kapitalerträge ja in die Anlage Kap das ist mir klar. Aber jetzt habe ich folgendes Problem bzw. Unwissen:

      Meine Kinder haben beide einen Bausparvertrag, daraus ergaben sich Kapitalerträge. Aber auf dem Deckblatt ist ja nur anzukreuzen Ehefrau/Ehemann, Steuerpflichtige Person oder Person A oder B. Sind meine Kinder dann die Person A oder B?

      Oder soll ich nur die Mitteilung vom Bausparvertrag in Anlage beifügen ohne die Anlage Kap auszufüllen?

      Danke für eure Hilfe.
      Hallo,

      Nur mal so nebenbei. Freistellungsauftrag überprüfen oder erteilen, dann spart man sich höchst wahrscheinlich die Steuererklärung für die Kinder. Bei einem Bausparvertrag 100% sicher

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Kapitalerträge aus Bausparverträgen der Kinder

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Nur mal so nebenbei. Freistellungsauftrag überprüfen oder erteilen, dann spart man sich höchst wahrscheinlich die Steuererklärung für die Kinder. Bei einem Bausparvertrag 100% sicher

        Gruß FIGUL
        Ebenfalls nebenbei bemerkt: Man kann für Kinder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die gilt dann für 3 Jahre. Macht aber nur für vermögende Kinder mit Kapitalerträgen
        über 801,00 € jährlich Sinn, ansonsten reichen die Freistellungsaufträge vollkommen aus.

        http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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