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Belege Anlage KAP

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    Belege Anlage KAP

    Eigentlich braucht man ja bei der Einkommensteuererklärung ab 2017 keine Belege mehr einzureichen (außer auf Anforderung).

    Bei Anlage KAP steht jedoch obendrüber eingerahmt "Bitte Steuerbescheinigung(en) im Original beifügen !"

    Was gilt denn jetzt? Der Hinweiskasten ist vermutlich falsch?

    Gruß
    Bello

    #2
    AW: Belege Anlage KAP

    So schnell werden die Formulare nicht immer angepasst, Widersprüche gibt es da an verschiedenen Stellen!

    Richtig und falsch gibt es bei dem Thema ohnehin noch nicht wirklich, man wird sehen, wie sich die Praxis der Beleganforderung entwickelt.

    https://download.elster.de/download/...ember_2017.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Belege Anlage KAP

      Danke. Ich werde also keine Belege schicken (dieses Jahr schaffe ich es hoffentlich erstmals ganz ohne Papier). Mal sehen, was passiert.

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        #4
        AW: Belege Anlage KAP

        Ich denke, an dem Grundsatz, dass Steuerbescheingungen im Original eingereicht werden müssen, hat sich nichts geändert. Der Vermerk ist also richtig und sollte bei Anforderung durch das Finanzamt auch beachtet werden. Siehe 2:02 https://youtu.be/qFuzMlfZGWM

        Kommentar


          #5
          AW: Belege Anlage KAP

          Die Steuerbescheinigungen bei der Anlage KAP werden meist vom FA nicht mehr angefordert, solange die erklärten Beträge plausibel sind und nur Erträge erklärt werden, welche der Abgeltungssteuer unterlegen haben.

          Das war aber auch schon in den letzten 1-2 Jahren so :-)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Belege Anlage KAP

            Zitat von Bello Beitrag anzeigen
            Eigentlich braucht man ja bei der Einkommensteuererklärung ab 2017 keine Belege mehr einzureichen (außer auf Anforderung).

            Bei Anlage KAP steht jedoch obendrüber eingerahmt "Bitte Steuerbescheinigung(en) im Original beifügen !"

            Was gilt denn jetzt? Der Hinweiskasten ist vermutlich falsch?

            Gruß
            Bello
            Bist Du Sicher ? Bei dem Formular für 2017 (!), das beim BZSt abrufbar ist, ist das nicht drauf. Und in der Anleitung zur Anlage KAP steht mit "NEU" markiert:

            Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie 54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Belege Anlage KAP

              Ich habe eigentlich nur geschrieben, dass es an verschiedenen Stellen der Formulare noch Widersprüche gibt.

              Die amtliche Anleitung (Eingabehilfe) wurde zwar aktualisiert, bei ElsterFormular steht aber in grüner Schrift und eingerahmt am Anfang der Anlage KAP nach wie vor:

              Bitte Steuerbescheinigung(en) im Original beifügen !

              Bis alle Hinweise zur Belegeinreichung aktualisiert sind, kann schon noch ein wenig Zeit vergehen und ganz so, wie es im aktuellen Merkblatt steht, stimmt es ja wohl auch nicht,
              wenn es in der Eingabehilfe zur Anlage KAP dann wieder heißt:

              Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie 54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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