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Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)

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    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)

    Anlage N
    9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

    Guten Tag,

    ich verstehe die zeitliche Angabe zu diesen folgenden Werten nicht.

    1.)

    35 einfache Entfernung in Kilometern

    -> Ist hier nur eine Fahrt gemeint, z.B. nur die Hinfahrt, sagen wir 8 km ?
    __________________________________________________ __________________________________________________ _____________

    2.)

    35 davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnliche, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt

    -> Für den gesamten Zeitraum, oder für eine Fahrt ?
    __________________________________________________ __________________________________________________ _____________

    3.)

    35 Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)
    -> Die gesamten Ausgaben für Fahrkarten hier angeben ? Zum Beispiel 6 Monatskarten zusammen zählen und den Wert der gesamten
    Gebühren für den Zeitraum eintragen ?

    __________________________________________________ __________________________________________________ _____________

    4.) Ist es richtig, einen weiteren Arbeitgeber einzutragen, wenn man im selben Kalenderjahr für 2 Arbeitgeber tätig war ?
    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)

    1) ja, nur die einfache Entfernung
    2) für eine Fahrt z.B. gesamt Entfernung 50 Km davon mit dem Auto zum Bahnhof 5 Km = 45 KM öffentliche Verkehrsmittel
    3) die gesamten Ausgaben im Kalenderjahr
    4) ja. Wenn du mehrere AG hattest sind diese auch bei der Entfernungspauschale aufzuführen, damit die Angaben für das FA nachvollziehbar sind
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zum gleichen Thema und jetzt online in Mein Elster:

      Wenn man zur Arbeitsstätte mal komplett mit "öffentlichen Verkehrsmittel" und mal die komplette Strecke mit dem "PKW" gefahren ist,
      wie muss man dies in Mein Elster eingeben ??

      Der Versuch über den angehängten Screenshot schlägt leider fehl und aus der beigefügten Fehlermeldung werde ich nicht schlau.
      Das System scheint dies immer nur in Kombination für eine Strecke zu betrachten, aber nicht dass man mal mit dem Auto mal nur mit den ÖPNV zur Arbeitsstätte fährt.

      Oder wo ist mein Denk- bzw. EingabeFehler ???

      Dankbar für eine Unterstützung.
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        #4
        Wenn du z. B. im Sommer mit dem Pkw und im Winter mit Öffis fährst, dann musst du den Eingabebereich duplizieren und

        die Anzahl der Tage getrennt erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn du z. B. im Sommer mit dem Pkw und im Winter mit Öffis fährst, dann musst du den Eingabebereich duplizieren und die Anzahl der Tage getrennt erfassen.
          Vielen Dank für Dein schnelles Feedback.
          Bin nur etwas irritiert bzgl. der Angabe für "Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage"

          Gebe hier dann den gleichen Wert wie im 1.Eintrag ein oder muss ich fein säuberlich die Urlaubs-/Krankheits-/HomeOffice-Tage trennen ??

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            #6
            oder muss ich fein säuberlich die Urlaubs-/Krankheits-/HomeOffice-Tage trennen ??
            Die Angaben sollten plausibel sein, sie dienen auch nur der Plausibilitätsprüfung. Ich teile die Jahreswerte in solchen Fällen

            in etwa nach dem Verhältnis der jeweils angegebenen Tage auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke Charlie24 !!!!!!!!!!!!

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                #8
                Hallo,

                bedenken sollte man aber noch, dass nur eins von beiden geht, entweder Entfernungspauschale oder ÖPNV-Kosten, und zwar für das ganze Jahr (angeben kann man zwar beides, angerechnet wird aber nur das Bessere).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  bedenken sollte man aber noch, dass nur eins von beiden geht, entweder Entfernungspauschale oder ÖPNV-Kosten,
                  und zwar für das ganze Jahr (angeben kann man zwar beides, angerechnet wird aber nur das Bessere).

                  Stefan
                  Danke für die Info. Das ist ja toll .... d.h. wenn man mehr mit dem Auto gefahren ist und dieser Wert höher ist als die Tickets des ÖPNV,
                  dann werden nur die KM -Kosten angerechnet und die Tickets vom ÖPNV fallen unter den Tisch, obwohl beides als Ausgaben vorhanden waren ....????

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                    #10
                    Es wird die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) angesetzt, egal welches Verkehrsmittel oder ob Mitfahrer. Das, was da für das gesamte Jahr herauskommt, wird mit den ÖPNV-Kosten des Jahres verglichen und die höhere Position angesetzt. Die Besonderheiten bei Kosten über 4.500 € oder bei Schwerbehinderung lasse ich mal außen vor.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Das, was da für das gesamte Jahr herauskommt, wird mit den ÖPNV-Kosten des Jahres verglichen und die höhere Position angesetzt.
                      Früher gab es mal einen monatlichen Kostenvergleich, aber der ist nach meiner Erinnerung schon 2012 weggefallen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Jep, ist schon ein paar Jahre her.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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