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Frage bzgl. Berechnung Verlustvortrag und 1.Jahresgehalt

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    Frage bzgl. Berechnung Verlustvortrag und 1.Jahresgehalt

    Guten Tag zusammen,

    ich frage mich gerade wie das genau mit dem Verlustvortrag funktioniert.

    Situation:
    ich habe im Sommer 2016 mein Studium abgeschlossen (Zweitausbildung).
    Im Anschluss (1. Juli) habe ich direkt angefangen zu arbeiten.
    Angenommen ich verdiene z.B. 20.000€ Brutto im Jahr 2016.
    Und angenommen die Summe des festgestellten Verlustvortrags meines Studiums beträgt 25.000€.
    Muss ich dann wegen des Verlustvortrags keine Einkommenssteuer bezahlen?
    Wie ist das im zweiten Jahr? Wenn ich dann 40.000€ Brutto verdiene, würden dann die "restlichen" 5.000€ abgezogen und ich müsste nur 35.000€ Einkommen versteuern?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Zuletzt geändert von moh86; 05.02.2018, 14:51.

    #2
    AW: Frage bzgl. Berechnung Verlustvortrag und 1.Jahresgehalt

    Der festgestellte Verlustvortrag wird immer von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

    Der Abzug erfolgt in voller Höhe des Verlustes maximal bis zu einem verbleibenden GdE von NULL. Der Verlustabzug erfolgt unabhängig davon, ob an Hand des zu versteuernden Einkommens überhaupt für das Jahr Steuer anfallen würden.

    Ein verbleibender Verlustabzug wird wieder gesondert festgestellt und automatisch im Folgejahr berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Verlustvortrag kennzeichnen und in der 1.Est verrechnen lassen

      Hallo zusammen,

      Ich möchte gerne einen Verlustvortrag bzw. Steuererklärung für mein Studium (2011 bis 2016) rückwirkend geltend machen.
      Während des Studiums (Zweitausbildung) hatte ich nur Bafög als Einnahme.
      Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich auf dem Mantelbogen oben für die Jahre 2011-2015 den Haken für "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen.
      Und im Jahr 2016 setze ich den Haken bei "Einkommensteuererklärung" weil ich da ja angefangen habe zu arbeiten.

      Ich möchte dass die ganzen Verluste aus meinem Studium bis zum Start meiner beruflichen Tätigkeit summiert und dann verrechnet werden.

      1.Muss mit Zeile 92 und 93 irgendwas geschehen, wenn ja, was und für welches Jahr?
      2.Muss ich in der Einkommensteuererklärung 2016 irgendwie/irgendwo kennzeichnen, dass ich den Jahren davor ein Verlust festgestellt worden ist und dieser berücksichtigt werden muss?
      3.Muss ich sonst noch irgendetwas beachten?

      Gruß
      Zuletzt geändert von moh86; 07.02.2018, 12:42.

      Kommentar


        #4
        AW: Frage bzgl. Berechnung Verlustvortrag und 1.Jahresgehalt

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Der festgestellte Verlustvortrag wird immer von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

        Der Abzug erfolgt in voller Höhe des Verlustes maximal bis zu einem verbleibenden GdE von NULL. Der Verlustabzug erfolgt unabhängig davon, ob an Hand des zu versteuernden Einkommens überhaupt für das Jahr Steuer anfallen würden.

        Ein verbleibender Verlustabzug wird wieder gesondert festgestellt und automatisch im Folgejahr berücksichtigt.
        Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
        So wie Dich verstanden habe trifft das dann tatsächlich zu:
        Wenn ich dann 40.000€ Brutto verdiene, würden dann die "restlichen" 5.000€ abgezogen und ich müsste nur 35.000€ Einkommen versteuern?

        Kommentar


          #5
          AW: Frage bzgl. Berechnung Verlustvortrag und 1.Jahresgehalt

          Hallo moh86,

          ich habe mal beides zusammengeführt, da bleibt es übersichtlicher.

          Tschüß

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