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EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

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    EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

    Hallo Ihr Lieben,

    Ich bin eben ehrlich gesagt total überfordert - früher hätte ich die Steuerklärung mit links gemacht. Leider wurde ich schwer krank - aber soll ja kein jammernachricht werden sondern ich erhoffe mir etwas Hilfe von Euch.

    Also 08/2016 wurde ich krank. Ab Ende 09/2016 floss Krankengeld von der GKV. 25.11.16 war ich bis 05.01.17 in Reha da floss Übergangsgeld und ab 06.01.17 ging KT weiter und wurde aufgefordert von der DRV einen Rentenantrag zustellen. 05/2017 erhielt ich gleich Zusage für EM Rente unbefristet und das rückwirkend zu 09/2016. Beiträge wurden alle mit dem KT und Übergangsgeld verrechnet. Rente wurde zum Juli quasi ausgezahlt da vorab ja KT und Übergangsgeld floss.

    Was muss ich in der Steuer 2016 eintragen das KT und Übergangsgeld ist klar „ trotz Verrechnung?.“ wie sieht das mit der Rente aus? Muss ich die trotzdem eingeben für 2016 oder erst in der Steue 2017? Dazu erhalte ich Betriebsrente die wurde nun auch rückwirkend anerkannt und zur Auzahlung kam es erst nach Rentenbescheid (Rückzahlung ab 09/2016 und dann die laufende Rentenzahlung vom Betrieb). Ich möchte nichts falsch machen daher bin ich etwas irritiert.

    Laut meiner Steuerbescheinigung 2016 steht in Zeile 10,11 und 12 Beiträge wohin gehören diese?

    Dazu steht auf der Bescheinigung noch Steuerklasse 4 - aber die wurde eigentlich auf 1 geändert. Macht das viel aus?

    Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.

    Chrissi

    #2
    AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

    Es geht um die Jahre 2016 und 2017: Gib die Steuerklassen an, die jeweils auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, die Steuerklasse spielt für die Höhe der Steuern ohnehin keine Rolle.

    Die Lohnsteuerbescheinigungen tippst du bei ElsterFormular einfach 1 zu 1 ab, das gilt auch für die Nachzahlung des AG unter den Nummern 10 bis 12.

    Für das Krankengeld etc. hast du zumindest für das Jahr 2016 Bescheinigungen bekommen, diese Lohnersatzleistungen erklärst du 2016 in Zeile 91 des Hauptvordrucks.

    Falls für 2017 aufgrund der Verrechnung mit der Rente dazu ebenfalls etwas bescheinigt wurde, gehört das 2017 in die Zeile 96 des Hauptvordrucks, auch ein eventuell negativer Betrag ist dort mit Minuszeichen einzutragen.

    Die Erwerbsminderungsrente ist in der Anlage R zu erklären. Du solltest unbedingt eine Bescheinigung der Rentenversicherung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen:

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

      Hier muss ich Charlie24 widersprechen.

      Durch die rückwirkende Rentengewährung und der Verrechnung mit den Lohnersatzleistungen ist bereits für 2016 ein Rentenbezug zu versteuern - vgl. R 32 b Absatz4 Einkommensteuerrichtlinien.

      Von der Rentenkasse wird auch ein entsprechender Datensatz an die Finanzverwaltung für 2016 übermittelt. Für 2016 sind von dir daher keine Lohnersatzleistungen anzusetzen (oder nur entsprechend gekürzte). Die Verrechnung in 2017 ist hinsichtlich der Lohnersatzleistungen abweichend von der Bescheinigung (Negativbetrag) ebenfalls nicht anzusetzen.

      Den Sachverhalt klärst du aber ggf. vor Ort direkt mit deinem FA, da es hier oftmals zu Fehlern kommt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

        Da hätte ich dann doch lieber nachschauen sollen! Immer diese Besonderheiten! Ich werde es mir für die Zukunft merken.

        Dann bitte die Bescheinigung der Rentenversicherung bereits für das Kalenderjahr 2016 anfordern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

          ..erstmal vielen lieben Dank an @Charlie24 und @Beamtenschweiß....

          Also hab ich das jetzt richtig verstanden. Ich trage ganz normal alle Daten (Gehalt, Lohnsteuer, Arbeitslos..Pflege etc) wie gehabt ein. Die Ziffer 10,11 und 12 auch?

          KT und Übergangsgeld lasse ich weg, da komplett diese mit der DRV verrechnet wurde und dafür gebe ich im Formular R die Rente an. Die KK und Pflegebeiträge gehen hier auch in den Vorsorgebogen mit rein? Was ist mit der Betriebsrente? Zählt die auch schon ab 2016 in die Steuer (Auszahlung und Nacherstattung lief erst 2017).

          Danke für den Link bezüglich der Bescheinigung - habe ich gleich mal Angefordert (wusste ich so gar nicht). Bevor die ja nicht da ist - kann ich das alles ja eh nicht abschließen 🙃.....

          Das ich das vor Ort klären kann ist zwar ne Susi Idee, aber ich müsste da irgendwie hinkommen und das ist leider alleine nicht so machbar und die meisten Menschen um mich kommen erst von der Arbeit wo das FA schon zu hat.... 🤔,,, müsste das irgendwie so lösen....

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            #6
            AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

            Was ist mit der Betriebsrente? Zählt die auch schon ab 2016 in die Steuer (Auszahlung und Nacherstattung lief erst 2017).
            Nein, wenn die Betriebsrente erst 2017 auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, dann zählt die auch erst 2017 und muss dementsprechend 2017 versteuert werden.

            Du hast allerdings weiter oben geschrieben:

            Laut meiner Steuerbescheinigung 2016 steht in Zeile 10,11 und 12 Beiträge wohin gehören diese?
            Das muss ja etwas anderes sein, eine Nachzahlung von Arbeitslohn für frühere Jahre oder auch eine Abfindung?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: EM Rente, Krankentagegel, Übergangsgeld....

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, wenn die Betriebsrente erst 2017 auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, dann zählt die auch erst 2017 und muss dementsprechend 2017 versteuert werden.

              Du hast allerdings weiter oben geschrieben:



              Das muss ja etwas anderes sein, eine Nachzahlung von Arbeitslohn für frühere Jahre oder auch eine Abfindung?
              Ich vermute das es Anteiliges Weihnachtsgeld oder Einmalzahlungen sind. Auf der Bescheinigung für 2017 sind definitiv höhere Beträge angegeben in den zeilen

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