Hallo Ihr Lieben,
Ich bin eben ehrlich gesagt total überfordert - früher hätte ich die Steuerklärung mit links gemacht. Leider wurde ich schwer krank - aber soll ja kein jammernachricht werden sondern ich erhoffe mir etwas Hilfe von Euch.
Also 08/2016 wurde ich krank. Ab Ende 09/2016 floss Krankengeld von der GKV. 25.11.16 war ich bis 05.01.17 in Reha da floss Übergangsgeld und ab 06.01.17 ging KT weiter und wurde aufgefordert von der DRV einen Rentenantrag zustellen. 05/2017 erhielt ich gleich Zusage für EM Rente unbefristet und das rückwirkend zu 09/2016. Beiträge wurden alle mit dem KT und Übergangsgeld verrechnet. Rente wurde zum Juli quasi ausgezahlt da vorab ja KT und Übergangsgeld floss.
Was muss ich in der Steuer 2016 eintragen das KT und Übergangsgeld ist klar „ trotz Verrechnung?.“ wie sieht das mit der Rente aus? Muss ich die trotzdem eingeben für 2016 oder erst in der Steue 2017? Dazu erhalte ich Betriebsrente die wurde nun auch rückwirkend anerkannt und zur Auzahlung kam es erst nach Rentenbescheid (Rückzahlung ab 09/2016 und dann die laufende Rentenzahlung vom Betrieb). Ich möchte nichts falsch machen daher bin ich etwas irritiert.
Laut meiner Steuerbescheinigung 2016 steht in Zeile 10,11 und 12 Beiträge wohin gehören diese?
Dazu steht auf der Bescheinigung noch Steuerklasse 4 - aber die wurde eigentlich auf 1 geändert. Macht das viel aus?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.
Chrissi
Ich bin eben ehrlich gesagt total überfordert - früher hätte ich die Steuerklärung mit links gemacht. Leider wurde ich schwer krank - aber soll ja kein jammernachricht werden sondern ich erhoffe mir etwas Hilfe von Euch.
Also 08/2016 wurde ich krank. Ab Ende 09/2016 floss Krankengeld von der GKV. 25.11.16 war ich bis 05.01.17 in Reha da floss Übergangsgeld und ab 06.01.17 ging KT weiter und wurde aufgefordert von der DRV einen Rentenantrag zustellen. 05/2017 erhielt ich gleich Zusage für EM Rente unbefristet und das rückwirkend zu 09/2016. Beiträge wurden alle mit dem KT und Übergangsgeld verrechnet. Rente wurde zum Juli quasi ausgezahlt da vorab ja KT und Übergangsgeld floss.
Was muss ich in der Steuer 2016 eintragen das KT und Übergangsgeld ist klar „ trotz Verrechnung?.“ wie sieht das mit der Rente aus? Muss ich die trotzdem eingeben für 2016 oder erst in der Steue 2017? Dazu erhalte ich Betriebsrente die wurde nun auch rückwirkend anerkannt und zur Auzahlung kam es erst nach Rentenbescheid (Rückzahlung ab 09/2016 und dann die laufende Rentenzahlung vom Betrieb). Ich möchte nichts falsch machen daher bin ich etwas irritiert.
Laut meiner Steuerbescheinigung 2016 steht in Zeile 10,11 und 12 Beiträge wohin gehören diese?
Dazu steht auf der Bescheinigung noch Steuerklasse 4 - aber die wurde eigentlich auf 1 geändert. Macht das viel aus?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe.
Chrissi
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