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Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

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    Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte echt dringend Hilfe, im WWW komm ich einfach nicht weiter...

    Mein Mann hat letztes Jahr seine Rentenversicherung gekündigt und somit den Rückkaufswert erhalten. Dieser Betrag ist laut dem schreiben der Versicherung voll Lohnsterpflichtig. So weit so gut, aber wo bitte trag ich diesen Wert ein?? In dem schreiben der Versicherung steht was von "sonstigen Einkommen" also schaute ich unter Anlage SO aber auch da habe ich keinen plausiblen Platz für die einmalige Zahlung gefunden. Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!

    LG und einen schönen Tag

    #2
    AW: Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

    Hallo MK88,
    schau dir mal die Anlage R Seite 2 ab Zeile 31, da sollte das doch reinpassen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

      Es könnte durchaus sein, dass die Leistungsmitteilung mit Angabe der richtigen Nummer noch gar nicht übermittelt wurde, die Versicherung hat dafür ja noch bis Ende Februar Zeit.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

        Zitat von MK88 Beitrag anzeigen
        .. Dieser Betrag ist laut dem schreiben der Versicherung voll Lohnsterpflichtig...
        Hallo,

        ich habe das mal so gedeutet, dass das Schreiben schon vorliegt bei unterjähriger Kündigung durchaus möglich, wenn nicht dann kommt die Lösung demnächst auf den Tisch geflattert Ende Februar/Anfang März.

        Tschüß

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          #5
          AW: Rückkauf (Renten)Versicherung Wo eintragen?

          Zitat von MK88 Beitrag anzeigen
          voll Lohnsterpflichtig
          Wahrscheinlich einkommensteuerpflichtig. Lohnsteuer wird ja vom Arbeitgeber einbehalten.

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