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Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

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    Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

    Hallo liebe Community,

    laut ElsterFormular soll ich für das Jahr 2017 eine Nachzahlung von ca. 233€ leisten. Dies wenn ich nur die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung eingebe. Ich bin bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt, daher verstehe ich nicht, wie das zustande kommt. Eigentlich sollte das doch dann eins zu eins aufgehen?! Oder hat mein Arbeitgeber die Steuer falsch abgeführt? Vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen...

    Hier meine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung:

    3. 76004,81
    4. 18886,12
    5. 1038,65
    6. 0

    20. 2862,20

    22a. 6373,56
    23a. 6373,56
    24a. 3810,60
    24c. 665,52
    25. 8143,20
    26. 1461,60
    27. 1022,50

    Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse (Nr. 20.) habe ich nicht eingegeben (hierzu müsste ich die die entsprechenden Aufwendungen ja ebenfalls eintragen, so dass der Effekt gleich null sein sollte.)

    Ich bin über jede Hilfe dankbar.

    Dankeschön!

    #2
    AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

    Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse (Nr. 20.) habe ich nicht eingegeben (hierzu müsste ich die die entsprechenden Aufwendungen ja ebenfalls eintragen, so dass der Effekt gleich null sein sollte.)
    Das mag schon sein, aber da kommst du nicht darum herum, sonst zahlst du nämlich für die 2862,20 € die Steuern nach!

    Was mir fehlerhaft erscheint, sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das mag schon sein, aber da kommst du nicht darum herum, sonst zahlst du nämlich für die 2862,20 € die Steuern nach!

      Was mir fehlerhaft erscheint, sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung!
      Das mit den Steuern auf die Verpflegungszuschüsse verstehe ich nicht - das Formular weiß doch dann gar nichts von den 2862,20, wenn ich nichts eingebe?

      Die Beiträge zur RV erschienen mir auch erst fehlerhaft, ergeben sich aber anscheinend daraus, dass ein Teil des Einkommens als Einmalzahlung im April gezahlt wurde und dann wohl nur RV-Beiträge bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für die ersten vier Monate abzuführen sind. Also das scheint dann schon so zu stimmen. Jedenfalls stimmen die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung auch mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen überein, das hatte ich schon überprüft.

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

        ... das Formular weiß doch dann gar nichts von den 2862,20, wenn ich nichts eingebe?
        Die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt, dein Finanzamt kennt also die steuerfreien Zuschüsse auf Euro und Cent.

        Es kommt deshalb nicht darauf an, was du im Formular nicht erklären willst, weil es sowieso ein Nullsummenspiel ist!

        Du wirst deine Auswärtstätigkeit erklären müssen, damit es für dich auch ein Nullsummenspiel bleibt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

          Die Nachzahlung hat trotzdem mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu tun.

          Das Lohnabrechnungsprogramm hat die Vorsorgepauschale für die Lohnsteuer aus dem Jahresbrutto ermittelt und dabei offensichtlich mit Rentenversicherungsbeiträgen von rund 7.106,00 € sowohl für AG wie AN gerechnet.

          Tatsächlich hätte aber nur mit jeweils 6373,56 € gerechnet werden dürfen. Daraus ergibt sich ein zu geringer Lohnsteuereinbehalt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt, dein Finanzamt kennt also die steuerfreien Zuschüsse auf Euro und Cent.

            Es kommt deshalb nicht darauf an, was du im Formular nicht erklären willst, weil es sowieso ein Nullsummenspiel ist!

            Du wirst deine Auswärtstätigkeit erklären müssen, damit es für dich auch ein Nullsummenspiel bleibt!
            Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich will natürlich nicht irgendetwas dem Finanzamt nicht erklären. Es ging mir nur darum zu verstehen, warum sich bei reiner Übernahme der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung eine Nachzahlung ergibt. Da sollten im Prinzip die steuerfreien Verpflegungszuschüsse keine Rolle spielen. Ich habe jetzt auch alle Auswärtstätigkeiten ins Formular eingetragen (plus die steuerfreie Erstattung der Verpflegungsaufwendungen in selber Höhe) und es bleibt bei dem gleichen Nachzahlungsbetrag.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Nachzahlung hat trotzdem mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu tun.

            Das Lohnabrechnungsprogramm hat die Vorsorgepauschale für die Lohnsteuer aus dem Jahresbrutto ermittelt und dabei offensichtlich mit Rentenversicherungsbeiträgen von rund 7.106,00 € sowohl für AG wie AN gerechnet.

            Tatsächlich hätte aber nur mit jeweils 6373,56 € gerechnet werden dürfen. Daraus ergibt sich ein zu geringer Lohnsteuereinbehalt.
            Okay, das kommt hin, wenn ich es mit Brutto-Netto-Rechnern aus dem Internet vergleiche (und dann die Jahressumme eingebe). Dankeschön!

            D. h. der Arbeitgeber führt letztlich zu wenig Lohnsteuer für mich ab?! Irgendwie unschön...aber zumindest kann ich es jetzt nachvollziehen. Nochmal danke!

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              #7
              AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

              Da sollten im Prinzip die steuerfreien Verpflegungszuschüsse keine Rolle spielen.
              Die sind ja auch nicht die Ursache für die Nachzahlung. Ursächlich ist m. E. die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Rentenversicherung.

              Siehe meinen letzten Beitrag! Du kannst ja mal statt der 6373,56 € bei der Rentenversicherung jeweils 7.106,00 € bei AG- und AN-Anteil eingeben, dann sollte die Nachzahlung weg sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die sind ja auch nicht die Ursache für die Nachzahlung. Ursächlich ist m. E. die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Rentenversicherung.

                Siehe meinen letzten Beitrag! Du kannst ja mal statt der 6373,56 € bei der Rentenversicherung jeweils 7.106,00 € bei AG- und AN-Anteil eingeben, dann sollte die Nachzahlung weg sein.
                Dankeschön. Gerade versucht - noch nicht ganz weg, aber zumindest reduziert sich der Nachzahlungsbetrag auf 11,74 € ;-)

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                  #9
                  AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

                  D. h. der Arbeitgeber führt letztlich zu wenig Lohnsteuer für mich ab?! Irgendwie unschön...aber zumindest kann ich es jetzt nachvollziehen. Nochmal danke!
                  Die Arbeitgeber setzen alle Lohnabrechnungsprogramme ein, das ist wegen der Vielzahl von Abgaben auch in der Praxis nicht vermeidbar.

                  Es hängt von der Programmierung ab, ob solche Programme die Lohnsteuer in jedem Einzelfall richtig berechnen. Damit muss man sich abfinden.

                  Ob in deinem Fall daraus eine Steuererklärungspflicht entsteht, musst du selbst prüfen. In § 46 EStG ist das festgelegt:

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Arbeitgeber setzen alle Lohnabrechnungsprogramme ein, das ist wegen der Vielzahl von Abgaben auch in der Praxis nicht vermeidbar.

                    Es hängt von der Programmierung ab, ob solche Programme die Lohnsteuer in jedem Einzelfall richtig berechnen. Damit muss man sich abfinden.

                    Ob in deinem Fall daraus eine Steuererklärungspflicht entsteht, musst du selbst prüfen. In § 46 EStG ist das festgelegt:

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

                    Ja, der Einsatz von Lohnabrechnungsprogrammen ist natürlich verständlich, auch kleinere Abweichungen finde ich da durchaus nachvollziehbar. Da ich in einem größeren Konzern beschäftigt bin und die eingesetzte Software von einem im Dax gelisteten Unternehmen stammt, wundert es mich zwar, dass der (von den Gehaltszahlungszeitpunkten her in meinem Konzern auch absolut typische) Fall nicht richtig berechnet wird, aber daran wird es letztlich liegen. Ich frage auch nochmal beim zuständigen Sachbearbeiter in der Personalabteilung nach.

                    Meine Steuererklärungspflicht ergibt sich leider schon aus anderen Sachverhalten, damit wird aus der Nachzahlung dann vsl. eine rote oder schwarze Null.

                    Herzlichen Dank noch einmal für die aufschlussreichen Hinweise!

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