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Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

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    Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

    Die Finanzverwaltungen möchten die Einkommenssteuererklärungen plötzlich per ELSTER online übertragen bekommen, obwohl Formulare für 2017 dafür verschickt wurden. Jahrelang habe ich das Formular-Management-System (FMS) der Finanzämter benutzt und jährlich die entstandenen *.XML Dateien für das kommende Jahr benutzt.
    Hier der Link dafür:
    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
    Diese mussten einfach in das neue Steuerjahr importiert werden.
    Z.B. Dateien mit Namen Est_1_A_2016.xml usw.
    Ich habe mir die neueste Version von ELSTER auf meinen PC geladen und wollte nun diese *.xml-Dateien in die gleichen ELSTER-Formulare importieren. Dies ist mir aber nicht gelungen. Es erscheint eine Meldung, dass diese Dateien die Endung *.elfo haben müssen.
    Auch die Umbenennung der *.xml-Dateien in *.elfo führt zu keinem Erfolg.
    Was mache ich falsch?
    Es kann doch nicht sein, dass die Steuerverwaltungen in sich selbst nicht kompatibel sind und zweierlei Systeme parallel pflegen die nicht zu einander passen.
    Gibt es eine ELSTER-Version, die die *xml Daten aus den Vorjahren verarbeiten kann?
    Wenn das nicht möglich sein sollte, ab wann ist eine Import der bisherigen *.xml-Daten des FMS der Finanzämter für ELSTER geplant?
    Bin für alle Hinweise dankbar, möchte nicht alle Formulare neu erstellen müssen.
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

    Du wirst sie neu erstellen müssen. Mir ist nicht bekannt oder einsichtig, wieso Jemand, der die ganzen Jahre in Papier abgibt, obwohl er -vermutlich- das schon seit Jahren elektronisch konnte, einen Import zur Verfügung gestellt bekommen sollte.

    Andere Frage: Bist Du wirklich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

      Hallo Kamicat,

      also einmalig musst du deine Daten schon in das elektronische Programm eingeben und danach kannst du mit der Datenübernahme arbeiten.
      Eigentlich ist es ja ein Umstieg vom Papiervordruck auf elektronisches Formular.

      Tschüß

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        #4
        AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

        Wenn das nicht möglich sein sollte, ab wann ist eine Import der bisherigen *.xml-Daten des FMS der Finanzämter für ELSTER geplant?
        Mir ist nicht bekannt, dass so etwas in naher Zukunft geplant wäre.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Mir ist nicht bekannt, dass so etwas in naher Zukunft geplant wäre.
          Hallo,
          da Elsterformular selbst ein Auslaufmodell ist, wird wohl in der Richtung nichts mehr passieren.

          Tschüß

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            #6
            AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Du wirst sie neu erstellen müssen. Mir ist nicht bekannt oder einsichtig, wieso Jemand, der die ganzen Jahre in Papier abgibt, obwohl er -vermutlich- das schon seit Jahren elektronisch konnte, einen Import zur Verfügung gestellt bekommen sollte.

            Andere Frage: Bist Du wirklich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ?
            Danke an alle Forumsteilnehmer die mir geantwortet haben.
            Ich bin vermutlich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet, da ich eine Mini-Solaranlage habe.
            Dafür brauche ich das Formular "G" wie Gewerbe, als Kleingewerbetreibender.
            Dieses Formular wird im FMS nicht mehr angeboten.
            Bisher habe ich dafür in das Formular "G" im FMS einen 2-stelligen Plus- oder Minusbetrag eingegeben und dazu
            eine DIN-A4-Seite mit Einnahme- und Ausgabe-Beträgen dazu gelegt.

            Dass die Finanzverwaltungen zweierlei Plattformen pflegen, die miteinander nicht kompatibel sind verstehe ich zwar nicht,
            wirft es doch ein Licht auf die Kreativität unserer förderalistischen Staatsverwaltung.

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              #7
              AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

              Dass die Finanzverwaltungen zweierlei Plattformen pflegen, ...
              Noch sind es partiell sogar 3 Plattformen. Aber keine Angst, irgendwann wird es nur noch eine Plattform geben!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                Zitat von Kamicat Beitrag anzeigen
                Dass die Finanzverwaltungen zweierlei Plattformen pflegen, die miteinander nicht kompatibel sind verstehe ich zwar nicht,
                wirft es doch ein Licht auf die Kreativität unserer förderalistischen Staatsverwaltung.
                Das eine sind nunmal PAPIERerklärungen, die Du Dir herunterladen bzw. für Dich die Eingaben herunterladen und ausdrucken konntest. Das andere sind ELEKTRONISCHE Erklärungen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Insbesondere, da Du schon seit 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet warst und das nicht wahrgenommen hast ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                  Insbesondere, da Du schon seit 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet warst und das nicht wahrgenommen hast ...
                  Der 2-stellige Plusbetrag kann ja durchaus unter 410,00 € liegen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Der 2-stellige Plusbetrag kann ja durchaus unter 410,00 € liegen!
                    Hallo,

                    @Charlie24,

                    könnte es sein, dass ein 2stelliger Betrag,egal ob plus oder minus, immer unter 410.- liegt?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      @Charlie24,

                      könnte es sein, dass ein 2stelliger Betrag,egal ob plus oder minus, immer unter 410.- liegt?

                      Gruß FIGUL
                      Da hast du natürlich recht! Das hatte ich nicht wirklich verinnerlicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Da hast du natürlich recht! Das hatte ich nicht wirklich verinnerlicht.
                        Schließe mich an
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                          Zitat von Kamicat Beitrag anzeigen
                          Es kann doch nicht sein, dass die Steuerverwaltungen in sich selbst nicht kompatibel sind und zweierlei Systeme parallel pflegen die nicht zu einander passen.
                          Gibt es eine ELSTER-Version, die die *xml Daten aus den Vorjahren verarbeiten kann?
                          Doch, das kann sein. Ist ja Öffentlicher Dienst.

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Das eine sind nunmal PAPIERerklärungen, die Du Dir herunterladen bzw. für Dich die Eingaben herunterladen und ausdrucken konntest. Das andere sind ELEKTRONISCHE Erklärungen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
                          Sehe ich nicht so. Die Formmulare werden elektronisch heruntergeladen, elektronisch erfasst, und die Daten der XML-Datei lassen sich in ein neues Formular importieren. Da liegt es doch nahe, dass man sie auch bei Elster importieren können sollte und nicht alles noch einmal neu eingeben muss. Kamicat hat Recht. Absoluter Krampf! Avanti Dilettanti!

                          Zitat von Picard777
                          Insbesondere, da Du schon seit 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet warst und das nicht wahrgenommen hast ...
                          Was hat das denn damit zu tun? Weil er nicht seiner "Verpflichtung" nachgekommen ist und nicht schon seit 2011 elektronisch abgegeben hat, muss er sich besonders mit den zwei Systemen abfinden? Sozusagen als gerechte Strafe?

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                            #14
                            AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                            Hallo stefan1000,

                            grundsätzlich ist die Finanzverwaltung überhaupt nicht verpflichtet ein Programm anzubieten, um seiner Verpflichtung nachzukommen die Steuererklärung elektronisch abzugeben.

                            Tschüß

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Zitat von stefan1000 Beitrag anzeigen
                            Was hat das denn damit zu tun? Weil er nicht seiner "Verpflichtung" nachgekommen ist und nicht schon seit 2011 elektronisch abgegeben hat, muss er sich besonders mit den zwei Systemen abfinden? Sozusagen als gerechte Strafe?
                            Hallo,

                            nein er darf auch kommerzielle Programme verwenden und kann die Kosten noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Übertragen der Daten aus dem Formular-Management-Systems (FMS) des FA in ELSTER

                              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                              grundsätzlich ist die Finanzverwaltung überhaupt nicht verpflichtet ein Programm anzubieten, um seiner Verpflichtung nachzukommen die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
                              Ach, und weil sie nicht verpflichtet ist, muss sie sich auch keine Mühe geben, oder was? Ehrlich, wenn ich sowas lese, schwillt mir der Kamm. Das ist auch der Grund, warum ich, wenn es nur irgendwie geht, ausschließlich mit privaten Anbietern arbeite. Von denen käme keiner auf die Idee zu sagen, dass er ja zur Dienstleistung nicht verpflichet sei. Diese Arroganz können sich nur staatliche Einrichtungen erlauben.

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