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Beitragserstattung der VBL verbuchen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo TheManMan931,

    eigentlich sollte es der Anbieter am besten wissen, denn hier wurde ja schon mehrfach darauf verwiesen auf die Bescheinigung des Anbieters zu warten, dann sollte das ja auch auf der Bescheinigung so vermerkt sein.

    Tschüß
    Wenn die VBL keine Leistungsdaten an das Finanzamt übermitteln musste, weil die schlichte Beitragserstattung steuerlich nicht relevant ist, erhält man von der VBL auch keine Leistungsmitteilung!

    Die Beitragserstattung gehört dann auch nicht in die Steuererklärung.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo TheManMan931,

    eigentlich sollte es der Anbieter am besten wissen, denn hier wurde ja schon mehrfach darauf verwiesen auf die Bescheinigung des Anbieters zu warten, dann sollte das ja auch auf der Bescheinigung so vermerkt sein.

    Tschüß

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  • TheManMan931
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo,

    ich hab mal bei der VBL nachgefragt und folgende Antwort erhalten.

    "Unserer Informationen zufolge, muss die Beitragserstattung nicht in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.

    Da Sie keine staatliche Förderung in Anspruch nehmen konnten, handelt es sich hierbei auch nicht um eine schädliche Verwendung.

    Wir hoffen Ihnen hiermit die gewünschte Auskunft erteilt zu haben."


    Kann man diese Antwort einfach nehmen und den erstatteten Beitrag nicht angeben?

    Grüße

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo TheManMan931,

    grundsätzlich würde auf Seite 2 der Anlage auch Zeile 31 oder 32 passen, wie schon empfohlen warte einfach auf die Mitteilung deines Anbieters.

    Tschüß

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  • TheManMan931
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo,

    habe vorhin nen Belegabruf gemacht jedoch ohne einen Datensatz der VBL. Nun muss ich mal schauen ich würde das jetzt unter Anlage R Zeile 46 ein tragen.

    "Renten und andere Leistungen
    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen
    Altersversorgung
    Andere Leistungen laut den Nummern 6, 7 und 9 oder
    Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut den
    Nummern 8c und 8d der Leistungsmitteilung oder der
    Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der
    Reinvestitionsabsicht vor dem Beginn der
    Auszahlungsphase oder der Verminderungsbetrag laut
    Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen"

    Ist das wohl so richtig?

    Grüße

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Der Anbieter wird Dir da sicher noch eine Bescheinigung ausstellen über die von ihm zu übermittelten Daten. Der hat für die Datenübermittlung bis zum 28.02. Zeit. Anlage R wird dann passend sein. Einfach noch mal abwarten. ggf. kannst Du ja auch mal über den Belegabruf tätig werden, wenn die Übermittlung erfolgt ist, die Bescheinigung aber noch auf sich warten lässt.

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  • TheManMan931
    hat ein Thema erstellt Beitragserstattung der VBL verbuchen?.

    Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo,

    ich hatte während meiner Ausbildungs- und TVöD-zeit die VBL als Pflichtversicherung (betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrente). Nun habe ich meine AN-Beiträge der VBLklassik erstatten lassen.

    Wie kann/muss ich diese steuerlich verbuchen? Anlage SO? Anlage N Zeile 21?

    Über eine Info wäre ich sehr dankbar.
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