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Anlage S: negative Einkünfte aus Bandbetrieb/Musiker

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    Anlage S: negative Einkünfte aus Bandbetrieb/Musiker

    Hallo !
    Ich erledige seit Jahren meine Erklärung mit ElsterFormular mit Belegabruf/Datenübermittlung/Abholung.
    Das hat auch bisher alles super geklappt.
    Seit einem Jahr spiele ich noch in einer Band. Die Band gibt auch eine Steuerklärung ab und mein "Anteil" aus dieser Steuererklärung ist ein negativer Gewinn von rund -60 Euro.
    Diesen negativen Gewinn muss ich in der Anlage S angeben. Aber wo?
    In Zeile 4 mit genauer Bezeichnung der Tätigkeit ? Was schreibe ich denn da hin ( keyboarder in Band XY)? Reicht das schon?
    In Zeile 6 mit Angaben der Steuernummer der Band und Finanzamt (obwohl "die Band" noch nichts für 2017 abgegeben hat....)?
    oder doch irgendwo anders?

    Wenn ich jetzt diese 60 Euro angebe, werden dann automatisch vom FA Belege angefordert (ansonsten bin ich überall beleglos innerhalb der Grenzen unterwegs)?
    Oder sollte ich alternativ gar nichts angeben und auf die Nachberechnung durch die Abgabe der Steuerklärung der Band warten (da ist meine Ident-Nr., bzw. Steuer-Nummer ja angegeben).
    Vielen Dank für Eure Unterstützung! Mit der Suche Anlage S negative Einkünfte Musiker habe ich leider nichts gefunden. Wenn es doch was gibt, freue ich mich auch über den entsprechenden link.
    Beste Grüße
    Fanthomas 70

    #2
    AW: Anlage S: negative Einkünfte aus Bandbetrieb/Musiker

    Da die Gewinne bzw. Verluste der Band ja wohl gesondert festgestellt werden, erklärst du deinen Anteil in Zeile 6 der Anlage S.

    Dass das im Moment nur ein vorläufiger Wert ist, spielt keine Rolle. Es ist ja offenbar bereits eine Zahl ermittelt worden.

    Schwierig ist es nur, wenn man überhaupt nicht weiß, um welche Größenordnung es geht. Ich habe in solchen Fällen

    auch schon eine Nullerklärung abgegeben. Komplett weglassen ist nicht anzuraten.

    Du selbst musst dazu überhaupt keine Belege einreichen. Die Band reicht eine EÜR und eine Feststellungserklärung ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage S: negative Einkünfte aus Bandbetrieb/Musiker

      Hallo!
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann kümmere ich mich mal um die Steuernummer der Band.....
      Beste Grüße
      Fanthomas70

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