Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe dieses Jahr für 2017 erstmalig zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Die 1. Von meinem Arbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse 1 und die zweite mit der Lohnsteuerklasse 6 (witwenrente versorgungsbezuege.)Mein Mann war Beamter) .Wir hatten den gleichen Arbeitgeber.
Meine Frage :muss ich in der Anlage N eine zweite Lohnsteuer Karte, also eine hinzufügen?
Zweite Frage :
Auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen steht in Zeile 28 Beiträge zur kranken und Pflegepflichtversicherung. Kann ich diese von der Steuer absetzen?
Meine Frage :muss ich in der Anlage N eine zweite Lohnsteuer Karte, also eine hinzufügen?
Zweite Frage :
Auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen steht in Zeile 28 Beiträge zur kranken und Pflegepflichtversicherung. Kann ich diese von der Steuer absetzen?
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