Hallo
habe 2017 ein Gewerbe angemeldet, da ich bin der Existenzgründung war, aus der nichts geworden ist.
Habe auch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht, um mir die Vorsteuer zurückzuholen.
Ich habe in diesen meine Rechnungen für meine Unternehmungsberatung eingereicht und die 19% vomFA erstattet bekommen.
Ich hatte keine Gewinne.
Was trage ich nun in Anlage G unter Gewinne ein? "0"? Oder zählen die Beratungskosten als Ausgabe/Verlust?
Wenn ich es recht verstehe, muss in der EÜR die Zurückerstattung des Fa wohl als Gewinn angegeben werden?
Ich b in wirklich ein wenig ratlos...
>Vielen Dank für die Mühe und Hilfe!
habe 2017 ein Gewerbe angemeldet, da ich bin der Existenzgründung war, aus der nichts geworden ist.
Habe auch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht, um mir die Vorsteuer zurückzuholen.
Ich habe in diesen meine Rechnungen für meine Unternehmungsberatung eingereicht und die 19% vomFA erstattet bekommen.
Ich hatte keine Gewinne.
Was trage ich nun in Anlage G unter Gewinne ein? "0"? Oder zählen die Beratungskosten als Ausgabe/Verlust?
Wenn ich es recht verstehe, muss in der EÜR die Zurückerstattung des Fa wohl als Gewinn angegeben werden?
Ich b in wirklich ein wenig ratlos...
>Vielen Dank für die Mühe und Hilfe!
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