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Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

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    Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

    Hi. Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegungsaufwand, wenn ich mehr als 8 Stunden unterwegs bin bei Außendiensten? Anlage N, doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit Z52?
    Weil, wenn ja, müsste ich ja x * 12 EURO pro Tag rausbekommen, oder? Wenn ich das durch Elster durchrechne, würde das nicht stimmen :-( Vielen Dank :-)

    #2
    AW: Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

    Hallo,

    >>>Wenn ich das durch Elster durchrechne, würde das nicht stimmen

    Was kommt denn bei dir bei Elster raus?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

      Die Stelle mit der Anlage N Zeile 52 ist schon richtig, Du machst aber einen Denkfehler über die Systematik des Einkommensteuerrechts:

      Das Finanzamt erstattet Dir überhaupt keine Kosten, sondern es berücksichtigt Werbungskosten nur bei der Ermittlung der Einkünfte und damit bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Und auf das zu versteuernde Einkommen wird dann der Steuersatz angewandt, Näheres siehe https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst

      Außerdem ist es so, dass mindestens 1.000 € als Werbungskosten automatisch berücksichtigt werden. Wenn sich nun durch die Verpflegungsmehraufwendungen die Werbungskosten von 800 € auf 812 € erhöhen, hat das somit keine Relevanz. Wenn Deine Steuer vorher schon 0 € beträgt, wird sie durch Verpflegungsmehraufwendungen nicht noch nuller. Und selbst wenn Du Deine Werbungskosten damit von 14.700 € auf 14.712 € steigerst, hat das höchstens eine Auswirkung in Höhe des Spitzensteuersatzes von 45 % davon. Erst bei einem Steuersatz von 100 % könntest du tatsächlich 12 € rausbekommen ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

        Achso. Ich verstehe.. Weil, wenn ich z.B., bei 160 Tage unterwegs bin dachte ich, ich bekomme 12 x 160 Euro mehr. Merkbar waren das dann so eher 400 auf der Rechnung.
        Neue Frage : Rechne ich für diese Tag auch Entfernungspauschale zum Rechner? zunächst hatte ich das nicht drin, dann hatte ich quasi weniger, als ich sonst so hatte und bin Steuerklasse 4....

        Kommentar


          #5
          AW: Wo finde ich den Punkt Mehrverpflegung

          Entfernungspauschale gibt es nur für die Tage, an denen die 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde.

          Wenn du direkt von deiner Wohnung zu deiner Auswärtstätigkeit gefahren bist, gibt es keine Entfernungspauschale!

          Verpflegungsmehraufwand kann für die gleiche Auswärtstätigkeit maximal 3 Monate geltend gemacht werden.

          Das sind alles keine Fragen, die die elektronische Steuererklärung betreffen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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