Muss die Kirchensteuer doppelt und zwar in Anlage N und in den Mantelbogen eingetragen werden.
Gehöhrt in den Mantelbogen auch eine Kirchensteuernachzahlung für das vorjahr rein. z.b 2017 Nachzahlung für 2016
Gehöhrt in den Mantelbogen auch eine Kirchensteuernachzahlung für das vorjahr rein. z.b 2017 Nachzahlung für 2016
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