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Kirchensteuer doppelt eintragen ?

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    Kirchensteuer doppelt eintragen ?

    Muss die Kirchensteuer doppelt und zwar in Anlage N und in den Mantelbogen eingetragen werden.
    Gehöhrt in den Mantelbogen auch eine Kirchensteuernachzahlung für das vorjahr rein. z.b 2017 Nachzahlung für 2016

    #2
    AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

    Zitat von Gismo44a Beitrag anzeigen
    Muss die Kirchensteuer doppelt und zwar in Anlage N und in den Mantelbogen eingetragen werden.
    Gehöhrt in den Mantelbogen auch eine Kirchensteuernachzahlung für das vorjahr rein. z.b 2017 Nachzahlung für 2016
    Zweimal Ja. Der Eintrag im Hauptvordruck ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe.

    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip, also das Jahr, in dem gezahlt oder erstattet wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

      Im Ergebnis werden sich also die Einträge in Anlage N und im Hauptbogen häufig unterscheiden. In Anlage N des Jahres X kommen die LOHNkirchensteuern laut den Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres X und das war es. Da geht es letztlich um die Abrechnung der Kirchensteuer, die eventuellen Kirchensteuervorauszahlungen sind dem Finanzamt bekannt und eventuell einbehaltene Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer kommt in die Anlage KAP.

      Im Mantelbogen hingegen geht es um den Sonderausgabenabzug, also um die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dort sind in getrennten Feldern ALLE Kirchensteuern (Lohnkirchgensteuer, Kirchensteuervorauszahlung, Erstattung oder Nachzahlungen aus Bescheiden früherer Jahre) egal FÜR welches Jahr, die aber IM Jahr X gezahlt oder erstattet wurden, einzutragen. Kirchensteuern auf Kapitaleinkünfte hingegen bleiben hier außen vor, die sind pauschaliert in der Steuerformel für Kapitaleinkünfte verbacken und daher nicht hier nochmal zu berücksichtigen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

        Ihr seid super. Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

          Dort sind in getrennten Feldern ...
          Getrennte Felder gibt es bei ElsterFormular allerdings nur für Zahlungen insgesamt und Erstattungen!

          Einzeleinträge für Kirchenlohnsteuer, Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen sind nur bei Mein ELSTER möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

            kann es sein, dass der Eintrag bei den Sonderausgaben incl. Mehrzahlung aus Vorjahr
            nicht für die Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt wird?
            In meinen letzten Steuerbescheiden und auch bei aktueller Elster-Berechnung für 2017 wird nur der
            Betrag von der Anlage N (aus Steuerbescheinigung AG) abgezogen ohne die Mehrzahlung aus dem Vorjahr.

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              #7
              AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

              Zitat von Heimo Beitrag anzeigen
              kann es sein, dass der Eintrag bei den Sonderausgaben incl. Mehrzahlung aus Vorjahr
              nicht für die Berechnung der Kirchensteuer berücksichtigt wird?
              In meinen letzten Steuerbescheiden und auch bei aktueller Elster-Berechnung für 2017 wird nur der
              Betrag von der Anlage N (aus Steuerbescheinigung AG) abgezogen ohne die Mehrzahlung aus dem Vorjahr.
              Hast Du den Mantelbogen mit Deinen letzten Erstattungsbescheiden berücksichtigt?
              Darum ging es ja in den Beitraegen vom Februar.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

                Die Berechnung der Kirchensteuer und die Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind zwei unterschiedliche Sachverhalte,

                die nichts miteinander zu tun haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer doppelt eintragen ?

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Hast Du den Mantelbogen mit Deinen letzten Erstattungsbescheiden berücksichtigt?
                  Darum ging es ja in den Beitraegen vom Februar.
                  Danke für eure schnellen Antworten,
                  ich habe im Mantelbogen die vom AG einbehaltene Kirchensteuer
                  + die nachgezahlte aus Steuerbescheid Vorjahr
                  als Sonderausgaben > gezahlte Kirchensteuer angegeben.

                  Sorry - Charlie24 hat recht - habs gefunden
                  die Sonderausgaben werden alle vorher schon vom zu versteuerndes Einkommen abgezogen
                  Zuletzt geändert von Heimo; 17.04.2018, 22:49.

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